30-Jährige konnte Haftbefehl abwenden
28.05.2019 Neumarkt.Gegen eine 30-Jährige lag ein Haftbefehl der Staatsanwaltschaft Nürnberg-Fürth wegen Betruges vor. Sie bezahlte die Geldstrafe in Höhe von 200 € und konnte somit eine Haftstrafe abwenden.
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