Umtausch von Kartenführerscheinen - Fristen für den verpflichtenden Umtausch älterer EU-Kartenführerscheine

12.08.2026 – Neumarkt / Landkreis

Wie bereits durch die Medien veröffentlicht, müssen Inhaberinnen und Inhaber älterer EU-Kartenführerscheine, die zwischen dem 1. Januar 1999 und dem 18. Januar 2013 ausgestellt wurden, diese gegen einen neuen EU-Kartenführerschein umtauschen.
 
Aufgrund der großen Anzahl noch umzutauschender Führerscheine erfolgt der Umtausch gestaffelt nach dem Ausstellungsjahr des Führerscheindokuments. Maßgeblich ist dabei nicht das Geburtsjahr der Fahrerlaubnisinhaberinnen und Fahrerlaubnisinhaber, sondern das auf dem Führerschein vermerkte Ausstellungsdatum (Feld 4a).
 
Die Umtauschfristen für Kartenführerscheine gestalten sich wie folgt: 

Die Umtauschfristen sind gesetzlich festgelegt. Führerscheininhaberinnen und Führerscheininhaber werden gebeten, den Umtausch rechtzeitig zu beantragen, um Antragstaus und längere Wartezeiten gegen Ende der jeweiligen Fristen zu vermeiden.
 
Der Antrag auf Umtausch ist für Führerscheininhaber aus dem Landkreis beim Landratsamt Neumarkt zu stellen. Hierfür wird ein biometrisches Passbild, ein gültiger Personalausweis oder Reisepass sowie der bisherige Führerschein benötigt.
 
Um einen weiteren Besuch bei der Führerscheinstelle nach Antragstellung zu vermeiden, kann der neue EU-Kartenführerschein auf Wunsch direkt nach Hause versandt werden.

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