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Bekanntmachung der Bodenrichtwerte des Landkreises Neumarkt i.d.OPf. (Stichtag 01.01.2026)

07.08.2026 – Neumarkt / Landkreis

Der Gutachterausschuss des Landkreises Neumarkt in der Oberpfalz hat in seiner Sitzung Ende Juni die aktuellen Bodenrichtwerte zum Stichtag 01.01.2026 ermittelt und beschlossen. 

Erstmals stehen neben Richtwerten für Wohn- und Gewerbeflächen auch solche für land- und forstwirtschaftliche Flächen zur Verfügung.

Die Bodenrichtwerte basieren auf der Analyse der Kaufpreise der Jahre 2024 und 2025, die dem Gutachterausschuss als einziger Institution in Form aller notariell beurkundeten Kaufverträge vorliegen.

Durch Erhöhung der neuen Bodenrichtwerte nimmt der Gutachterausschuss eine Marktanpassung vor, um den Grundstückseigentümern, Käufern und Investoren ein realistisches Bild des Marktwertes zu bieten.

Die beschlossenen Bodenrichtwerte liegen in den Gemeinden des Landkreises einen Monat lang aus. Ort und Dauer der Auslegung werden ortsüblich bekannt gemacht. Jedermann kann Auskünfte über die Bodenrichtwerte verlangen. 

Die Bodenrichtwerte können außerdem wieder kostenfrei im Internet über die Homepage des Landratsamtes Neumarkt i.d.OPf. (Link zum BayernAtlas) eingesehen werden.

Schriftliche Auskünfte sind wie gewohnt gegen Gebühr möglich.

Alle relevanten Informationen finden Sie unter www.landkreis-neumarkt.de/landkreis-neumarkt/landratsamt/bauangelegenheiten/auskunft/bodenrichtwerte

Kontakt: Landratsamt Neumarkt i.d.OPf., Geschäftsstelle des Gutachterausschusses, Sachgebiet 43, Nürnberger Straße 1, 92318 Neumarkt i.d.OPf. (Telefon 09181 470-1195, -1230 und -1203, E-Mail: gutachterausschuss@landkreis-neumarkt.de)

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