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Kostenfreie Gutachten für BKK advita Versicherte beim Verdacht auf Behandlungsfehler

14.05.2016 Neumarkt.

Handelt ein Arzt nicht nach den Regeln der ärztlichen Heilkunst kommt es oft zu einem Kunstfehler, auch Behandlungsfehler genannt, der nicht selten in Schadensersatzforderungen mündet. Der aktuellen Veröffentlichung des MDK (Medizinischer Dienst der Krankenversicherung) und MDS (Medizinischer Dienst des Spitzenverbandes Bund der Krankenkasse) vom 12.05.2016 zufolge, wurden im Jahr 2015 rund 14.828 Behandlungsfehlervorwürfe geprüft. In 4.064 Fällen, das sind rund 27 % und damit in jedem vierten Fall,  bestätigten Gutachter diese Vorwürfe.

Bei der BKK advita wurden im gleichen Zeitraum 85 Fälle von Versicherten mit der Vermutung auf einen Behandlungsfehler gemeldet. Davon konnten in 19 Fällen (22 %) erfolgreich Schadensersatzansprüche für die Versicherten durchgesetzt werden. „Das geht nur mit einem erfahrenen Kompetenzteam, welches die Verdachtsfälle monatlich mit dem jeweiligen MDK bespricht, um rechtzeitig alle benötigten Unterlagen oder Gutachten in der erforderlichen Qualität einzuholen.“, so Norbert Pasternack, Vorstand der BKK advita.

Beim Verdacht auf einen Behandlungsfehler kommt es auf eine enge und gute Zusammenarbeit zwischen Versicherten und der jeweiligen Krankenkasse an. „Von der richtigen Fragestellung für Fachgutachten, welche die BKK advita ihren Kunden kostenfrei zur Verfügung stellt, bis zur Zusammenarbeit mit erfahrenen Fachanwälten im Medizinrecht. Wir unterstützen unsere Versicherten, wenn es sich um einen begründeten Verdacht handelt.“ so Norbert Pasternack weiter.
 

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