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Richtigstellung - Coronavirus-Testung nur auf Veranlassung des Gesundheitsamtes

25.03.2020 Neumarkt.

In einem Presseartikel konnte man heute (25.03.) lesen, das Gesundheitsamt würde Personen auf eine Corona-Erkrankung testen, die entweder über einen Arzt oder das Gesundheitsamt zur Testung aufgefordert werden. Dies ist so nicht richtig.
 
Richtig ist, dass Abstriche beim Gesundheitsamt nur auf Veranlassung und Prüfung durch das Gesundheitsamt selbst durchgeführt werden. Ärzte können keine Patienten direkt zum Gesundheitsamt zur Testung schicken.
 

Alle weiteren Informationen zum Coronavirus finden Sie hier

 

 

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