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Bayerisches Handwerk zum BVG-Urteil zu Dieselfahrverboten

27.02.2018 Bayern.

Peteranderl: „Kommunen müssen weitreichende Ausnahmen für das Handwerk schaffen“
 
Nach dem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts steht es den deutschen Kommunen künftig frei, Dieselfahrverbote zu verhängen. „Damit wird die Verantwortung abgeschoben und der von uns befürchtete Fleckenteppich an Straßen, die nicht befahren werden dürfen, könnte Realität werden“, sagt Franz Xaver Peteranderl, Präsident des Bayerischen Handwerkstages (BHT).
 
Peteranderl fordert weitreichende Ausnahmen für Handwerksbetriebe und deren Mitarbeiter, die sich Dieselfahrzeuge gekauft haben, die bei der Zulassung als sauber galten. „Ohne Ausnahmen drohen vielen bayerischen Handwerksbetrieben massive Umsatzeinbußen, bis hin zur Existenzgefährdung.“ Auch könnten die Betriebe es sich schlichtweg nicht leisten, über Nacht den Fuhrpark auszutauschen. Außerdem gibt es die meisten der für Handwerker geeigneten Fahrzeuge bisher nur mit Dieselantrieb. Der BHT-Präsident sieht daher die Automobilhersteller in der Pflicht, Fahrzeuge für Handwerker zu entwickeln, die die geforderten Abgasnormen erfüllen.
 
Nun drohen streckenbezogene Fahrverbote, die das Bundesverkehrsministerium zuletzt angeregt hatte. Diese seien nicht praktikabel, warnt Peteranderl: „Was machen Handwerksunternehmen, die an solchen Hauptverkehrsachsen ihren Firmensitz haben, Filialen beliefern oder Dienstleistungen beim Kunden erbringen müssen?“ Die Folge wäre, dass ganze Stadtteile von den Produkten und Leistungen des Handwerks abgeschnitten würden, betont der BHT-Präsident: „Und die Emissionen werden auch nicht weniger, da sich der Verkehr lediglich verlagern würde.“
 
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