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Antragstellung für Bayerisches Vertragsnaturschutzprogramm 2021 – 2025

16.12.2020 Neumarkt / Landkreis.

Der kooperative Naturschutz des heimischen Naturreichtums und der vielfältigen Kulturlandschaften durch freiwillige Maßnahmen von Landwirten hat sich seit Jahrzehnten bewährt. Seit Mitte der 1990er Jahre besteht deshalb für Landwirte (bzw. Landnutzer) im Landkreis Neumarkt i.d.OPf. die Option, im Rahmen des Bayerischen Vertragsnaturschutzprogramms (VNP), die naturverträgliche Bewirtschaftung von ökologisch wertvollen Wiesen, Weiden und auch Äckern finanziell fördern zu lassen.

Der nächste Antragszeitraum für VNP ist vom 11. Januar bis 24. Februar 2021. Leider ist jedoch anders als in den Vorjahren dieses mal keine persönliche Vorsprache bei der unteren Naturschutzbehörde möglich. Die Antragstellung wie auch die Beratung zum VNP erfolgen ausschließlich telefonisch oder auf elektronischem Wege per E-Mail oder als Online-Besprechung. VNP-Interessierte Landwirte werden gebeten, sich deshalb direkt mit der zuständigen Fachkraft in Verbindung zu setzen.

Befinden sich die landwirtschaftlichen Flächen in den Gemeinden Berg, Lauterhofen, Mühlhausen, Pyrbaum, Seubersdorf oder Sengenthal wenden Sie sich bitte an Fr. Hapatzky, Tel.: 09181/470-235, Hapatzky.Doreen@landkreis-neumarkt.de

Für die Gemeinden Berngau, Hohenfels, Lupburg, Parsberg, Pilsach, Postbauer-Heng oder Velburg ist Hr. Falk der Ansprechpartner, Tel.: 09181/470-269, Falk.Joachim@landkreis-neumarkt.de

Für landwirtschaftliche Flächen in den Gemeinden Berching, Breitenbrunn, Deining, Dietfurt oder Freystadt ist Hr. Oesterling zuständig, Tel.: 09181/470-273, Oesterling.Uwe@landkreis-neumarkt.de

Neben VNP gibt es auch 2021 weiterhin Fördermöglichkeiten für Landwirte im Rahmen des Bayerischen Kulturlandschaftsprogramm (KULAP). Landwirte können ihre KULAP-Anträge beim Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten (AELF) Neumarkt ebenfalls im Zeitraum vom 11. Januar bis zum 24. Februar 2021 online stellen.

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