Bedarfszuweisungen & Stabilisierungshilfen 2026: Bewilligte Auszahlungen stützen unsere Kommunen in herausfordernder Lage
31.10.2026 – Amberg
Heinisch begrüßt zuverlässige Finanzspritzen des Freistaats Bayern
Die Ausgaben unserer Kommunen sind in den letzten Jahren stetig gewachsen – unter anderem wegen steigender Standards und zusätzlicher Rechtsansprüche vor allem im Sozialbereich. Immer mehr Kommunen im Freistaat müssen zum letzten Mittel greifen und verhängen eine Haushaltssperre. „Gerade in dieser herausfordernden Lage sind die Bedarfszuweisungen und Stabilisierungshilfen des Freistaats eine wichtige Stütze für unsere über 2.000 Gemeinden und Städte in Bayern sowie für die Landkreise.“ So kommentiert Bernhard Heinisch, Landtagsabgeordneter der FREIEN WÄHLER, die nun bekanntgewordenen Zahlen. Das weiterhin hohe Niveau verdeutliche das verlässliche Engagement der Bayernkoalition als Partner der bayerischen Städte, Gemeinden und Landkreise.
22.525.000 Millionen Euro an staatlichen Mitteln fließen für Bedarfszuweisungen bzw. Stabilisierungshilfen in den Landkreis Amberg-Sulzbach. Davon erhalten die kreisangehörigen Gemeinden im Landkreis Amberg-Sulzbach insgesamt 15.525.000 Euro. Der Landkreis Amberg-Sulzbach bekommt 7.000.000 Euro. Bei den Gemeinden ergibt sich wie in den Jahren zuvor ein uneinheitliches Bild.
Heinisch erläutert: „Bedarfszuweisungen unterstützen Kommunen in außergewöhnlichen Lagen und bei besonderen Aufgaben im Einzelfall.“ Jedoch dürften sie nicht zur Finanzierung von Investitionen und deren Folgekosten gewährt werden.
Seit 2012 werden zudem Stabilisierungshilfen gewährt. „Damit sollen Landkreise und Kommunen, die infolge objektiver Indikatoren als strukturschwach gelten, von einer negativen demografischen Entwicklung überdurchschnittlich betroffen sind sowie unverschuldet in finanzielle Schieflage geraten sind oder deren finanzielle Leistungsfähigkeit infrage steht, mit staatlicher Hilfe zur Selbsthilfe unterstützt werden“, zählt Heinisch auf.
Die Stabilisierungshilfen an Städte und Gemeinden sind als Zwei-Säulen-Modell angelegt: Zum einen zur Schuldentilgung und zum anderen als Investitionshilfen für notwendige Investitionen im Pflichtaufgabenbereich. „Damit haben wir wirksame Instrumente an der Hand, um sowohl die kommunale Handlungsfähigkeit als auch Eigenverantwortung zu stärken und Investitionsstaus zu verhindern“, bilanziert Heinisch. Die Einhaltung eines stringenten Konsolidierungskurses sei in diesem Zusammenhang allerdings unerlässlich.
„Wir FREIE WÄHLER im Bayerischen Landtag stellen fest, dass der Freistaat auch in finanziell schwierigen Zeiten sichtbar zu seiner Verantwortung gegenüber den Kommunen steht und diese wichtigen Ausgaben leistet“, sagt Heinisch. Dies sei ein deutliches Signal für die Stärkung der kommunalen Selbstverwaltung. Ein erfolgreicher Freistaat benötige starke Städte, Gemeinden und Landkreise. „Deren finanzielle Situation kann jedoch nur der Bund nachhaltig verbessern – durch grundlegende Reformen, eine Senkung der Ausgabelasten und die Reduktion von Standards auf das Notwendige“, mahnt Heinisch abschließend.
I. Bedarfszuweisungen & Stabilisierungshilfen, kreisangehörige Gemeinden im Landkreis Amberg-Sulzbach (gesamt)
301 Amberg-Sulzbach 15.525.000 €
II. Bedarfszuweisungen & Stabilisierungshilfen, Landkreis AS
301 Amberg-Sulzbach 7.000.000 €
III. Bedarfszuweisungen & Stabilisierungshilfen für Gemeinden im Lkr. AS
301 Auerbach i.d.OPf. 1.200.000 €
301 Birgland 610.000 €
301 Etzelwang 990.000 €
301 Freihung 220.000 €
301 Hirschau 644.000 €
301 Sulzbach-Rosenberg 9.600.000 €
301 Weigendorf 1.000.000 €