Änderung der EU-Ökoverordnung: Im Mittelpunkt müssen die Ökobetriebe stehen

16.10.2026 – München

Vor entscheidender Trilogverhandlung: BBV verlangt mehr Flexibilität, um Rückumstellungen zu verhindern
 
Am kommenden Dienstag, 20. Oktober 2026, verhandeln EU-Kommission, Agrarrat und EU-Parlament im Trilog abschließend über die Änderung der EU-Ökoverordnung. Für die Ökobetriebe in Bayern, Deutschland und der EU geht es dabei ums Ganze: Aufgrund der verschärft ausgelegten Weidepflicht haben bereits 300 Betriebe allein in Bayern auf konventionelle Wirtschaftsweise zurück umgestellt. Mehrere hundert weitere werden folgen, wenn die Verordnung nicht flexibler wird – und umstellungsinteressierte Betriebe vor der Umstellung zurückschrecken.

„Im Mittelpunkt unserer Arbeit stehen für uns die wirtschaftenden Öko-Betriebe”, betont BBV-Generalsekretär Carl von Butler. „Die neue EU-Ökoverordnung darf nicht dazu führen, dass Betriebe wegen Weidepflicht, Rückbaupflichten für überdachte Außenflächen und weiterer Erschwernisse aus dem Ökolandbau aussteigen müssen. Scheinlösungen, die weder praktischen Nutzen noch Planungs- und Investitionssicherheit bringen, helfen niemandem.”
 
Der BBV setzt sich deshalb dafür ein, „innovative Tierhaltungssysteme” in der Verordnung zu verankern. Die starren Vorgaben bremsen derzeit die Weiterentwicklung der Tierhaltung. Der Begriff ist, anders als von einigen Bioverbänden dargestellt, wissenschaftlich beschrieben und praxiserprobt, etwa in einer vom Bundeslandwirtschaftsministerium geförderten Studie des Kuratoriums für Technik und Bauwesen in der Landwirtschaft (KTBL). Der von einigen Bioverbänden favorisierte Begriff des „regional angepassten Weidemanagements” ist dagegen unscharf und gibt den Betrieben nicht die nötige Rechtssicherheit.

„Wie die Flexibilisierung der Weidepflicht am Ende formuliert wird, ist für uns zweitrangig”, so von Butler. „Entscheidend ist das Ergebnis: Betriebe, die aus objektiven strukturellen Gründen nicht für alle Tiergruppen Weide anbieten können, dürfen nicht zur Rückumstellung gezwungen werden, wenn sie Tierwohl und Weidezugang auf andere Weise auf gleichem Niveau sicherstellen.”
 
Das fordert der BBV zum Trilog:

  • Weidehaltung in allen Ökobetrieben mit Pflanzenfressern, mit Flexibilität für Betriebe, die dies aus objektiven Gründen nicht für alle Tiergruppen leisten können.
  • Klarstellung, dass überdachte Außenflächen nicht zurückgebaut werden müssen.
  • Bei innovativen Tierhaltungssystemen eine kombinierte Anrechnung von Innen- und Außenflächen, wobei die Summe mindestens der vorgeschriebenen Innen- und Außenmindestfläche entsprechen
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