Impfbetrug – Anklage gegen Arzt erhoben
26.08.2026 – Nürnberg
Die ZKG bei der Generalstaatsanwaltschaft Nürnberg hat gegen einen Arzt aus Niederbayern wegen des Vorwurfs des Ausstellens unrichtiger Gesundheitszeugnisse in 1332 Fällen und Betrug in zehn Fällen Anklage zum Landgericht Nürnberg-Fürth erhoben (vgl. auch Pressemitteilung Nr. 7/2025).
Die Bayerische Zentralstelle zur Bekämpfung von Betrug und Korruption im Gesundheitswesen (ZKG) in Nürnberg geht aufgrund ihrer Ermittlungen davon aus, dass der Angeschuldigte im Rahmen seiner Tätigkeit als Allgemeinarzt im Landkreis Landshut im Zeitraum von Juli 2022 bis Juni 2025 in 1332 Fällen die Durchführung von sog. Masern-Mumps-Röteln-Impfungen (MMR-Impfungen) in den Impfpässen seiner – in der Regel minderjährigen – Patienten bestätigt haben soll, obwohl er, wie er wusste, die Impfungen tatsächlich nicht verabreicht hatte. Er soll gehandelt haben, um die zuständigen Gesundheitsbehörden über die Durchführung der Impfung zu täuschen. Bei den 1332 Fällen handelte es sich sowohl um Erst-, als auch um Zweitimpfungen.
Ferner soll der Angeschuldigte die Impfungen im Rahmen von zehn Sammelabrechnungen gegenüber der Kassenärztlichen Vereinigung Bayerns (KVB) abgerechnet haben, obwohl diese tatsächlich nicht durchgeführt worden sein sollen. Durch die Abrechnung dieser Leistungen in den Quartalen 3/2022 bis 4/2024 soll der KVB ein Schaden in Höhe von 21.285,32 € entstanden sein.
Der Angeschuldigte befand sich ab 08.07.2025 in Untersuchungshaft. Ende Oktober 2025 wurde der Haftbefehl gegen ihn vom Landgericht Nürnberg-Fürth gegen Auflagen außer Vollzug gesetzt. Seit Juni 2025 besteht gegen ihn ein vorläufiges Berufsverbot.
Der Angeschuldigte hat im Ermittlungsverfahren ein umfassendes Geständnis abgelegt. Die ZKG konnte die umfangreichen Ermittlungen, die in enger Zusammenarbeit mit dem Kommissariat 3 der Kriminalpolizeiinspektion Landshut durchgeführt wurden, nunmehr abschließen. Die Anklageschrift legt dem angeschuldigten Arzt das Ausstellen unrichtiger Gesundheitszeugnisse in 1332 Fällen und Betrug in zehn Fällen zur Last.
Über die Zulassung der Anklage und die Eröffnung des Hauptverfahrens muss jetzt die zuständige Strafkammer des Landgerichts Nürnberg-Fürth entscheiden.
Die ZKG strebt neben der Bestrafung des Angeschuldigten die Einziehung der offenen Schadensbeträge - und damit letztlich die Wiedergutmachung der Schäden - im Rahmen der Hauptverhandlung an. Es wird darauf hingewiesen, dass der Angeschuldigte bis zu einer etwaigen rechtskräftigen Verurteilung als unschuldig gilt.
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Über die Bayerische Zentralstelle zur Bekämpfung von Betrug und Korruption im Gesundheitswesen (ZKG):
Die ZKG ist bayernweit zuständig für im Zusammenhang mit der Berufsausübung begangenen Korruptions- und Vermögensstraftaten von Angehörigen der Heilberufe, die für die Berufsausübung oder die Führung der Berufsbezeichnung eine staatlich geregelte Ausbildung benötigen.
Neben erfahrenen und spezialisierten Staatsanwälten sind bei der ZKG IT-Spezialisten, Fachkräfte für Abrechnungswesen im Gesundheitsbereich und eine Buchhaltungsfachkraft tätig. Dieser interdisziplinäre Ansatz ermöglicht eine effektive Verfolgung von Straftaten im Gesundheitswesen.
Die Zuständigkeit der ZKG umfasst das gesamte Ermittlungs- und Strafverfahren. In den von der ZKG geführten Verfahren nimmt diese auch die Aufgaben der Vollstreckungsbehörde wahr.
Im Rahmen ihrer Zuständigkeit nimmt die ZKG anonyme Hinweise auf Straftaten unter der URL: https://zkg.integrityline.app/ entgegen.