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„Verfassung ist Anspruch!“ – Zu guter Arbeit gehört Erholung!

10.09.2018 Regensburg.

Dietl: „Die Arbeitszeit muss zum Leben passen und nicht umgekehrt!“
 
Das dritte Motiv der Kampagne „Verfassung ist Anspruch!“ des DGB Bayern bezieht sich auf Artikel 174 der Bayerischen Verfassung. Darin heißt es: „Jeder Arbeitnehmer hat ein Recht auf Erholung. Es wird grundsätzlich gewährleistet durch ein freies Wochenende.“
 
Mit dem Slogan „Samstags gehört Vati mir!“ setzte sich der DGB schon im Jahr 1956 erfolgreich für dieses gesetzlich verankerte Recht ein. Doch aufgrund der an Geschwindigkeit gewinnenden Digitalisierung bekommt dieses Recht wieder deutliche Risse. Durch moderne Kommunikationsmittel verschwimmt die Grenze zwischen Arbeitszeit und Freizeit immer mehr. Beschäftigte lesen auch im wohlverdienten Feierabend ihre Mails oder erledigen angeblich unaufschiebbare Arbeiten während ihres Urlaubs. Und auch der Anteil der Menschen, die am Wochenende arbeiten, ist beträchtlich. So ergab eine Auswertung von Daten des Betriebs-Historik-Panels (BHP), dass im Jahr 2015 in Bayern 40 Prozent der Befragten „ab und zu“ und 16 Prozent sogar „regelmäßig“ am Wochenende arbeiten mussten.*
 
Hierzu sagt Christian Dietl, Geschäftsführer der DGB Region Oberpfalz: „Da die Belastungen am Arbeitsplatz weiter zunehmen, bleibt für die Beschäftigten immer weniger Zeit zur Erholung. Zeit, die sie für Familie und Freunde, für kulturelle Angebote oder einfach nur für sich selbst dringend benötigen würden.“
 
Kritik äußert Dietl daher an den Arbeitgebern für die einseitige Auslegung flexibler Arbeitszeiten: „Für viele Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer stehen feste Arbeitszeiten nur noch auf dem Papier. Manche Arbeitgeber erwarten ständige Erreichbarkeit und Arbeitseinsatz rund um die Uhr, an sieben Tagen die Woche. Sie betrachten Flexibilisierung als Einbahnstraße und ignorieren dabei die Bedürfnisse der Beschäftigten komplett. Das muss ein Ende haben. Die Arbeitszeit muss zum Leben passen und nicht umgekehrt!“
 
Vor allem das Thema „Sonntagsarbeit“ ist Dietl ein Dorn im Auge: „In der ‚Allianz für den freien Sonntag‘ wehren wir uns zusammen mit starken Partnern seit Jahren gegen noch längere Arbeits- und Öffnungszeiten an Sonntagen. Denn obwohl der Sonntag ein gesetzlich geschützter, arbeitsfreier Tag ist, wird in Bayern kaum ein Antrag auf Sonn- und Feiertagsarbeit abgelehnt. Da helfen die besten gesetzlichen Regeln nichts, wenn sie durch die Genehmigungspraxis ausgehöhlt werden“, so Dietl.
 
Aus diesem Grund fordert Dietl die Staatsregierung auf, gemeinsam mit dem DGB das Arbeitszeitgesetz zu verteidigen und somit den Beschäftigten das Recht auf ein freies Wochenende und den freien Sonntag zu garantieren: „Das österreichische Modell kann und darf kein Vorbild sein! Das Schleifen des Arbeitszeitgesetzes würde zu weiteren Entgrenzungen bei der Arbeitszeit führen. Das ist nicht hinnehmbar. Stattdessen brauchen wir ein neues Leitbild für mehr Zeitwohlstand und mehr Zeitsouveränität!“
 
* Bei den Befragten handelt es sich um sozialversicherungspflichtig Beschäftigte in der Privatwirtschaft ab 50 Mitarbeitern; aus der Auswertung ist nicht ersichtlich, ob es sich um vertraglich geregelte Wochenendarbeit handelt, oder ob die Arbeit am Wochenende auf freiwilliger Basis erfolgt.
 
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