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Landespflegegeld-Online-Beantragung ab sofort auch mit ELSTER-Zertifikat möglich

04.04.2024 Oberpfalz.

Wesentlich kürzere Bearbeitungszeiten bei Online-Anträgen

Pflegebedürftige mit mindestens Pflegegrad 2 und Hauptwohnsitz in Bayern haben Anspruch auf das Bayerische Landespflegegeld. Dieses kann ab sofort auch mit einem gültigen ELSTER-Zertifikat online beantragt werden. Bis jetzt war die Online-Beantragung nur mit aktivierter Online-Ausweisfunktion des Personalausweises möglich. „Viele Antragstellerinnen und Antragsteller nutzen diese Funktion des Personalausweises nicht, weil man dafür ein Kartenlesegerät oder die passende App auf dem Mobiltelefon braucht“, erklärt Achim Uhl, Leiter des Bayerischen Landesamtes für Pflege (LfP), das für die Bearbeitung der Anträge auf Landespflegegeld zuständig ist.

Die Online-Antragstellung hat aber viele Vorteile gegenüber der Antragstellung per Post: „Bei Online-Anträgen müssen wir die Daten nicht erst gesondert erfassen“, so Uhl. „Wir haben alle notwendigen Daten gleich direkt in unserem System. Das verkürzt die Zeit bis zur Auszahlung. Außerdem können Online-Anträge auch noch kurz vor Fristende am 31. Dezember online gestellt werden und gehen trotzdem noch fristgerecht bei uns ein.“

Den Link zum Online-Antrag finden Antragstellerinnen und Antragsteller auf der Internetseite www.landespflegegeld.bayern.de unter „Antragstellung“. Hier werden sie direkt zur BayernID, auch Bürgerkonto genannt, weitergeleitet. Die Registrierung bei der BayernID dient der Bestätigung der Identität. Dieser Schritt funktioniert jetzt eben nicht mehr nur mit dem Online-Personalausweis, sondern auch mit dem ELSTER-Zertifikat, mit dem auch die Steuererklärung online eingereicht wird. Akzeptieren die Antragstellerinnen und Antragsteller anschließend die Datenübertragung an das Online-Verfahren, werden sie automatisch zum Online-Antragsformular für das Landespflegegeld weitergeleitet. Dieses müssen sie nur noch ausfüllen und die erforderlichen Nachweise hochladen. Nach Absenden des Antrags erhalten Antragstellerinnen und Antragsteller direkt eine Vorgangsnummer, die gleichzeitig als Eingangsbestätigung dient. Abschließend kann das fertig ausgefüllte Dokument als PDF für die eigenen Unterlagen heruntergeladen werden.

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