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Kinderpornographie im Klassenchat: Auftaktveranstaltung für Präventionskampagnen

02.12.2022 Oberpfalz.

Am 1. Dezember 2022 fand beim Polizeipräsidium Oberpfalz die Auftaktveranstaltung für gemeinsame Präventionskampagnen verschiedener Behörden gegen kinderpornographische Inhalte in Klassenchats statt. Insbesondere ging es den Rednern dabei um das Versenden solcher Inhalte zwischen Kindern und Jugendlichen ohne Beteiligung eines Erwachsenen. Die Polizei Oberpfalz, die Staatsanwaltschaft Regensburg und die Regierung der Oberpfalz informierten über das brisante Thema.
 
Medienvertreter trafen sich zu einem Pressegespräch mit dem Thema „Kinderpornographie im Klassenchat“ mit Herrn Abteilungsdirektor Thomas Unger (Regierung der Oberpfalz - Bereich 4 – Schulen), Herrn Oberstaatsanwalt Dr. Stephan Brunner (Staatsanwaltschaft Regensburg – Außenstelle Straubing), Herrn Polizeivizepräsident Thomas Schöniger (Polizeipräsidium Oberpfalz) sowie Herrn Kriminaldirektor Gerhard Huf (Kriminalpolizeiinspektion Amberg).
 
Bekämpfung von „Kinderpornographie im Klassenchat“ als gesamtgesellschaftliche Aufgabe
 
Die Experten auf dem Podium stellten heraus, dass es sich bei der Bekämpfung von sogenannter „Kinderpornographie im Klassenchat“ um eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe handelt, bei der viele Akteure nur zusammen das Ziel erreichen können, die Kinder und Jugendlichen zu schützen. Zu den wichtigen Akteuren gehören neben verschiedenen Behörden auch Kinder, Jugendliche und ihre Eltern.
 
Die Fallzahlen steigen seit einigen Jahren stark an. Einen hohen Prozentteil derartiger Straftaten macht das, oft unbedarfte, Versenden von Fotos, Videos oder Emojis mit kinderpornographischem Inhalt zwischen Kindern und Jugendlichen aus.
 
Herr Polizeivizepräsident Thomas Schöniger stellte heraus: „Fast zwei Drittel der Tatverdächtigen sind Kinder, Jugendliche und Heranwachsende. Im Jahr 2021 wurden 383 Fälle angezeigt, davon waren in 239 Fällen die Tatverdächtigen unter 21 Jahre.“
 
Zum Schutz der Kinder hat der Gesetzgeber das Übertragen solcher Inhalte – unabhängig von der Speicherung – als Verbrechen mit einer Mindestfreiheitsstrafe von einem Jahr deklariert.
 
Auch kommt es vor, dass Eltern aus Unkenntnis derartige Inhalte an andere Eltern oder sogar in Eltern-Gruppenchats versenden, um darauf aufmerksam zu machen, welche Inhalte die Kinder teilen. Auch dabei handelt es sich um ein Verbrechen, das mit einer Mindestfreiheitsstrafe von einem Jahr geahndet wird!
 
Kampagne „Dein Smartphone, Deine Entscheidung“
 
Die Präventionsbeamten der Dienststellen setzen ihre Präventionsarbeit, auch unter Einbeziehung der Kampagne „Dein Smartphone – Deine Entscheidung“, fort. Sie zeigen Wege auf, wie die Schüler richtig damit umgehen, wenn sie Kenntnis von solchen Inhalten bekommen und wie eine weitere Verbreitung verhindert werden kann. Auch die Eltern werden in die Kampagne mit einbezogen. Die übrigen Schulen und Jahrgangsstufen werden ebenfalls über die Kampagne informiert.
 
Das Zusammenwirken zwischen den verschiedenen Behörden wird verstärkt, um das gemeinsame Ziel des Schutzes der Kinder und Jugendlichen, bestmöglich zu erreichen.
 
Hier finden Sie Informationen zu den Kampagnen mit vielen Tipps für Eltern jüngerer und älterer Kinder sowie Jugendlicher:
 
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