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Illegal beschäftigter Kraftfahrer

17.07.2019 A 3 / AK Nu?rnberg und AK Altdorf.

Im Rahmen einer Schwerverkehrskontrolle wurde am Dienstag gegen 23 Uhr ein slowenischer Sattelzug auf dem Parkplatz Ludergraben angehalten. Am Steuer saß ein 22-jähriger Bosnier, der keine gültige Fahrerbescheinigung vorweisen konnte. Bei der weiteren Überprüfung wurde festgestellt, dass sein Visum im Ausländerzentralregister als ungültig ausgeschrieben war. Die ausländerrechtliche Prüfung über das gemeinsame Zentrum Passau hatte zum Ergebnis, dass das Visum seit 28.06.2019 von Slowenien für ungültig erklärt wurde, da der Inhaber keinen festen Arbeitsvertrag vorweisen konnte.

Es stellte sich heraus, dass das dem Bosnier bekannt war, denn in seinem Führerhaus wurde ein entsprechendes Schreiben der Behörde gefunden. Trotzdem war er für ein slowenisches Unternehmen tätig und befindet sich deshalb als Kraftfahrer illegal im Bundesgebiet.

Die Weiterfahrt wurde untersagt und ein zweiter Fahrer angefordert, welcher die ausländerrechtlichen Bestimmungen einhalten kann. Gegen das Unternehmen wird bei der BAG Anzeige erstattet.
 

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