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Hohe Geldstrafe für die Einfuhr von Plagiaten

30.07.2015 Nürnberg.

48-Jähriger wegen Steuerhinterziehung und Verstoßes gegen das Markengesetz verurteilt

Zu einer Geldstrafe in Höhe von 7.500 Euro wurde ein tschechischer Händler wegen Verstoßes gegen das Markengesetz vom Amtsgericht Nürnberg verurteilt.

Der 48-Jährige reiste Ende Februar 2015 aus der Türkei am Nürnberger Flughafen ein und benutzte den grünen Kanal für anmeldefreie Waren. Beamte der Reisendenabfertigung des Hauptzollamts Nürnberg unterzogen ihn einer Routinekontrolle und fanden in seinem Gepäck größere Mengen gefälschte Markenartikel.

Allein 28 Paar Schuhe und fast 400 Schlüsselanhänger hatte er in seinen Koffern dabei. Dazu noch Jogginganzüge, Schals, Jeans und vieles andere mehr von insgesamt 15 verschiedenen Markenfirmen. Bei diesen Mengen war für die Beamten von einem persönlichen Gebrauch nicht mehr auszugehen, zumal der Reisende beruflich mit Gold und Textilien handelt.

Daraufhin wurde Strafanzeige wegen Steuerhinterziehung und Verstoßes gegen das Markengesetz gestellt. Die Waren wurden zunächst sichergestellt. Die Kontaktaufnahme mit den Inhabern der Markenrechte ergab, dass es sich ausnahmslos um gefälschte Waren handelte.

Neben dem Strafbefehl, der inzwischen rechtskräftig ist, erwartet den Mann üblicherweise eine zivilgerichtliche Auseinandersetzung mit den Markeninhabern, die ihn noch einmal sehr viel Geld kosten kann.

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