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Gefälschte digitale Impfpässe – Haftbefehle erlassen

25.10.2021 Bayern.

Die Generalstaatsanwaltschaft Nürnberg (ZKG) durchsuchte wegen des Verdachts eines Handels mit gefälschten digitalen Impfpässen am 22. und 23.10.2021 mehrere Objekte in München und Umgebung. 
 
Am Freitag, dem 22.10.2021, wurden durch die ZKG und das Bayerische LKA aufgrund eines Beschlusses des Amtsgerichts Nürnberg ab 16 Uhr in München eine Apotheke und im Anschluss unter anderem mehrere Wohnungen durchsucht. Der Apotheker wird nicht als Beschuldigter geführt.
 
Als Straftatbestände kommen nach dem Durchsuchungsbeschluss des AG Nürnberg in Betracht:
 
Unzutreffende Bescheinigung einer COVID-19-Schutzimpfung (§ 75a Abs. 1 IfSG) und Fälschung technischer Aufzeichnungen (§ 268 Abs. 1 Nr. 1 StGB)
in einer Vielzahl von Fällen.
 
Es geht um folgenden Verdacht:
 
Seit Mitte August 2021 sollen zunächst unbekannte Personen auf einem deutschsprachigen Cybercrimeforum - unter einem Pseudonym - unberechtigt erstellte QR-Codes für den digitalen Corona-Impfausweis zum Preis von zuletzt 350,- € angeboten haben, ohne dass eine Impfung tatsächlich erfolgt bzw. nachgewiesen war. Hierfür soll durch unberechtigten Online-Zugriff die IT-Infrastruktur der Münchner Apotheke genutzt worden sein.
Allein im Oktober 2021 sollen so über 500 Impfzertifikate ausgestellt worden sein.
 
Auch im EU-Ausland wurde bereits ein so erstellter falscher digitaler Impfausweis festgestellt.
 
Im Rahmen der Durchsuchung wurden - auch elektronische - Dokumente sichergestellt. Aus diesen ergab sich bei der ersten Sichtung der Verdacht, dass eine Beschäftigte mit drei weiteren Personen die falschen digitalen Corona-Impfausweise ausgestellt haben könnte. Aus diesem Grund wurden im Anschluss auch Privatwohnungen durchsucht. Es wurden zudem Kryptowährungen und Bargeld von insgesamt annähernd 100.000,- € gesichert.
 
Gegen zwei Beschuldigte, unter anderem die Beschäftige, wurde auf Antrag der ZKG am Samstag durch die zuständige Ermittlungsrichterin beim Amtsgericht München jeweils Haftbefehl wegen Flucht- und Verdunklungsgefahr erlassen.
 
Auf den Vorgang aufmerksam geworden ist das Bundeskriminalamt (BKA), Abteilung Cybercrime, im Rahmen von Recherchen im Darknet. Das Verfahren wurde von dort an das Bayerische LKA abgegeben.
 
Am Einsatz beteiligt waren eine Staatsanwältin der ZKG, zwei Beamte des BKA und fünf des Bayerischen LKA.
 
Weitere Auskünfte sind aus ermittlungstaktischen Gründen derzeit nicht möglich.
 
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