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Arbeitslosmeldung ab 1. September wieder persönlich in der Agentur für Arbeit

26.08.2021 Neumarkt.

Um persönliche Kontakte während der Corona-Pandemie zu beschränken, konnten Bürgerinnen und Bürger sich ausnahmsweise telefonisch oder online arbeitslos melden. Ab dem 1. September 2021 müssen Arbeitslosmeldungen wieder verpflichtend persönlich in der Agentur für Arbeit erfolgen.

Das heißt: Es ist nur noch bis zum 31. August 2021 möglich, sich auf alternativen Wegen (telefonisch oder online) arbeitslos zu melden.

Diese Regelung gilt verbindlich ab dem 1. September 2021 bundesweit. Über Änderungen, z.B. bei einer erneuten Verschlechterung der pandemischen Lage, informiert die Agentur für Arbeit Regensburg rechtzeitig. Für die Jobcenter gelten die jeweils örtlichen Regelungen.

Die persönliche Arbeitslosmeldung ist ohne vorherige Terminvereinbarung möglich.

Ab 01. September sind die Agenturen für Arbeit Regensburg, Kelheim und Neumarkt von Montag bis Freitag von 8 – 12 Uhr, die Geschäftsstelle Mainburg am Montag, Mittwoch und Donnerstag ebenfalls von 8 – 12 Uhr geöffnet. Auch wegen der andauernden Pandemie sollten jedoch längere Wartezeiten oder ein hohes Kundenaufkommen vermieden werden. Deswegen empfiehlt die Agentur für Arbeit ihren Kundinnen und Kunden, vorher über die gebührenfreie Hotline 0800 4 555500 einen Termin zu vereinbaren. Durchwahlnummern der Dienststellen unter:
www.arbeitsagentur.de/vor-ort/regensburg/corona-service-seite

Identifizierungsverfahren Selfie-Ident läuft aus

Die Bundesagentur für Arbeit (BA) hat seit Mitte des vergangenen Jahres ein Online-Identifizierungsverfahren angeboten, das sogenannte Selfie-Ident-Verfahren. Damit konnten sich Kundinnen und Kunden online identifizieren und mussten sich nicht zwingend persönlich arbeitslos melden. Das Verfahren steht noch bis zum 30. September 2021 zur Verfügung - aber nur für Kundinnen und Kunden, die sich bis zum 31. August 2021 telefonisch oder online arbeitslos melden. Ein neues Online-Identifizierungsverfahren für Kunden mit neuem Personalausweis ist ab dem 01.01.2022 geplant.

Digitale Angebote bleiben

Viele weitere Kundenanliegen lassen sich weiter einfach und unkompliziert über die digitalen e-Services der BA erledigen.

Ausführliche Informationen finden Sie unter folgendem Link: https://con.arbeitsagentur.de/prod/profil/profil-ui/eservices
 

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