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Wenn Falschparken lebensbedrohlich wird

18.05.2022 Neumarkt.

Feuerwehren appellieren: Falschparker können die Helfer am Helfen hindern!

Die Freiwilligen Feuerwehren im Landkreis Neumarkt i.d.OPf. rücken rund 1.300 mal pro Jahr zu Einsätzen aus, bei denen in vielen Fällen Sekunden darüber entscheiden können, ob eine Rettung gelingt oder ein Schaden noch wesentlich begrenzt werden kann. 
 
Polizei, Rettungsdienst und Feuerwehr verlieren wertvolle Zeit, wenn beispielsweise Falschparker enge Kreuzungen und Straßen unpassierbar machen, Einsatzfahrzeugführer zum Rangieren gezwungen werden oder Feuerwehrzufahrten zugestellt sind. „Wir haben Hilfsfristen einzuhalten, was uns durch Falschparker leider unnötig erschwert wird.“ erläutert Daniel Gottschalk, Pressesprecher der Feuerwehren im Landkreis Neumarkt i.d.OPf.
 
„Uns Rettungskräften ist es ein Anliegen, Verkehrsteilnehmer nochmals auf die Probleme hin zu sensibilisieren, die uns Einsatzkräften entstehen, wenn falsch geparkt wird“, so Gottschalk. „Wir formulieren hier keine neuen Forderungen oder Regeln, sondern appellieren daran, das einzuhalten, was jeder in der Fahrschule zum Parken einmal gelernt hat!“
 
Als Grundregeln rufen wir in Erinnerung:
 
 
 
1. Halten und parken Sie niemals vor oder in Feuerwehranfahrtszonen und -zufahrten (§ 12 Abs. 1 Nr. 5 StVO). Diese werden unbedingt für die Durchfahrt und zum Aufstellen von Feuerwehrfahrzeugen benötigt und sind mit rot-weißen Schildern gekennzeichnet. Unsere Fahrzeuge benötigen mindestens 3,0 m Durchfahrtsbreite, eine Drehleiter sogar gut 5,0 m um sie voll abstützen und den Leiterpack drehen zu können.
 
2. Parken Sie nie im 5 m Bereich von Kreuzungen und Einmündungen.
Parken ist vor und hinter Kreuzungen und Einmündungen im Bereich bis zu je 5 m von den Schnittpunkten der Fahrbahnkanten verboten (§ 12 Absatz 3 Nummer 1 StVO). „Parken Fahrzeuge widerrechtlich in diesem Bereich können wir mit Großfahrzeugen entweder gar nicht oder nur unter Zeitverzug abbiegen“, so Gottschalk. 
 
3. Halten und parken Sie nicht an Engstellen insb. in innerstädtischen engen Straßen und Gassen. Nach Rechtsprechung handelt es sich um eine Engstelle, wenn eine Mindestbreite von 3,05 m unterschritten wird. „Bei einer Breite unserer Fahrzeuge bis 2,55 m bleiben gerade noch knapp 50 cm zum Rangieren, das reicht gerade zum Durchkommen - eine Geräteentnahme aus den Seitenfächern ist aber fast nicht mehr möglich“, betont Gottschalk.
 
4. Halten Sie gem. § 12 Abs. 3 Nr. 4 StVO Hydranten frei - egal ob die sichtbaren Oberflurhydranten oder die unter einem ovalen Deckel in der Straße verborgenen Hydranten: „Im Brandfalle brauchen wir ungehinderten Zugang zur Wasserentnahme, jeden Schlauch, den wir mehr verlegen müssen, kostet Zeit.“
 
5. Bilden Sie die Rettungsgasse auf Autobahnen (§ 11 Abs. 1 StVO) aber auch innerorts und insbesondere an Ampeln!
„Tausend mal postuliert, doch viele haben´s immer noch nicht kapiert!“ ist laut Gottschalk die Erfahrung der Feuerwehren mit der Rettungsgasse. „Das Problem sei, dass der überwiegende Teil der Fahrzeugführer die Gasse wie gefordert bildet, doch es reichen einer oder wenige um ein Durchkommen dann doch zu verzögern, zu erschweren oder gar zu verhindern. Erst kürzlich blockierte uns auf der A3 ein 40-tonner, der nicht wie alle anderen auf der rechten Spur nach rechts beiseite fuhr, sondern auf der linken Spur nach vorne fuhr.“
 
Unser Appell an die Fahrzeugführer ist, an die Rettungsgasse nicht nur auf der Autobahn zu denken. Auch an jeder Kreuzung und auf jeder anderen Straße egal ob außerorts oder innerorts gebietet es sich, auf der Fahrspur ganz an den Rand zu fahren und mittig eine Gasse auszubilden. Unsere Fahrzeuge sind bis zu 2,55 m breit und wir brauchen mindestens 3,0 m Durchfahrtsbreite um flüssig durchfahren zu können! Auch in der Innenstadt oder an der Ampel sind unsere Fahrzeuge nicht schmäler.
 
Und immer gilt der Grundsatz: „Gasse offenhalten“. Ein Einsatzfahrzeug kommt selten allein und gerade bei Verkehrsunfällen braucht es regelmäßig auch einen Abschleppdienst, um die Unfallstelle räumen zu können. „Je schneller der durchkommt, desto schneller geht’s weiter.“
 
„Die vorgenannten Bilder sind bei einer Befahrung im Landkreis entstanden und beispielhaft für unzählige solcher Verkehrssituationen“, erläutern Gottschalk und Tobias Pertus, Kommandant der Feuerwehr Berching, der die Drehleiter geschickt durch die Engstellen manövriert hat. „Jede unnötige Engstelle und jedes Rangieren im Alarmeinsatz ist zusätzlicher Stress für unsere ehrenamtlichen Maschinisten und Maschinistinnen und kostet Zeit, die Hilfebedürftige vielleicht nicht haben!“ betont Pertus. Abschließend appellieren beide an die Verkehrsteilnehmer: „Seien Sie Rettungskräften durch Falschparken kein Hindernis, sie könnten dadurch das Leben anderer gefährden und andere vielleicht so einmal Ihres!“
 
Text und Bilder: Gottschalk
 
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