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MDK Bayern informierte über Veränderungen durch die Einführung des Pflegebedürftigkeitsbegriffs

11.05.2016 Neumarkt.

Die Wohlfahrtsverbände in der Stadt und im Landkreis Neumarkt haben die Öffentlichkeit zu einer Informationsveranstaltung in das Landratsamt Neumarkt eingeladen. 
 
Thema der Veranstaltung war das Pflegestärkungsgesetz II. Herr Winfried Fischer, Leiter des Bereichs Pflegebegutachtung beim MDK Bayern, referierte ausführlich über die Veränderungen, welche dieses Gesetz mit sich bringen. So wird ab Januar 2017 das bestehende System der Pflegeversicherung durch die Einführung des neuen Pflegebedürftigkeitsbegriffs grundlegend verändert. Künftig wird es keine Pflegestufen mehr geben, sondern 5 Pflegegrade. Die Ermittlung der Pflegebedürftigkeit wird anhand des neuen Begutachtungsassessments stattfinden. Es stehen nicht mehr die Krankheiten und die Defizite eines Menschen im Vordergrund, sondern der Grad der Selbständigkeit bei der Durchführung von Aktivitäten. Das neue Begutachtungsverfahren führt zu einer ganzheitlichen Bewertung des Pflegebedürftigen. Vor allem Menschen mit Demenz oder anderen gerontopsychiatrischen Erkrankungen erhalten somit einen besseren Zugang zu den Leistungen  der Pflegeversicherung. 
 
Dieses Thema war für die Öffentlichkeit und vor allem für diejenigen, die im Pflegebereich tätig sind, sehr brisant - das zeigte auch die hohe Anzahl der Teilnehmer. Im Anschluss an den Vortrag wurden noch offene Fragen aus dem Publikum mit dem Referenten diskutiert und geklärt. 
 
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