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Hinweis für eventuelle Stichwahl bei der Wahl des Oberbürgermeisters

30.08.2017 Neumarkt.

Bei der Ausgabe von Ersatzwahlbenachrichtigungen für eine eventuelle Stichwahl zur Wahl des Oberbürgermeisters der Stadt Neumarkt ist es in einigen Fällen zu einem Fehler gekommen. Betroffen sind allerdings nur rund 100 Wählerinnen und Wähler, die auf ihrer Wahlbenachrichtigungskarte zur OB-Wahl bei der Beantragung von Briefwahlunterlagen kein Kreuz für die Zusendung von Unterlagen für eine eventuelle Stichwahl gemacht haben. Diesen wird daher mit den Briefwahlunterlagen für eine eventuelle Stichwahl am 08. Oktober eine eigene Ersatzwahlbenachrichtigung mit beigelegt. Auf dieser stand bis heute eine falsche Datumsangabe zur Stichwahl. Dort heißt es versehentlich noch: „Wahlbenachrichtigung für eine eventuelle Stichwahl am 30. März 2014.“ Richtig müsste es aber heißen: „Wahlbenachrichtigung für eine eventuelle Stichwahl am 08. Oktober 2017“. Die Angaben in dem Druckprogramm wurden nunmehr korrigiert, so dass ab heute auf den Ersatzwahlbenachrichtigungen das richtige Datum für die Stichwahl steht und diese so auch ausgegeben werden. Die Stadt weist darauf hin, dass die rund 100 betroffenen Wahlberechtigten mit der vom Datum der Stichwahl her fehlerhaften Wahlbenachrichtigung trotzdem zur Wahl gehen bzw. dann auch wieder Briefwahlunterlagen beantragen können. Denn die Angaben zum Stimmbezirk und zur laufenden Nummer im Wählerverzeichnis sind aktuell - und nur diese werden für die eventuelle Stichwahl benötigt. Nicht betroffen von dem Hinweis ist, wer seine Briefwahlunterlagen zur OB-Wahl online beauftragt hat oder auch schon auf der Wahlbenachrichtigungskarte das Kreuzchen für die Zusendung von Briefwahlunterlagen bei einer eventuellen Stichwahl gemacht hat.

Foto: Dr. Franz Janka
 

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