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Billigstromanbieter lohnen sich nicht immer

08.07.2016 Neumarkt.

Einmal mehr geben sich unseriöse Energiehändler am Telefon als Mitarbeiter der Stadtwerke Neumarkt i.d.OPf. aus und versuchen Kunden zum Wechsel hin zu einem anderen Anbieter zu bewegen. „In letzter Zeit wurden wir wieder vermehrt über solche Anrufe informiert“, berichtet Thomas Kansy, Bereichsleiter Markt der Stadtwerke Neumarkt i.d.OPf.

Während des Telefonats behaupten die Vermittler, dass die Stadtwerke die Preise für Strom und Erdgas zum 01. August erhöhen werden. Um steigende Kosten zu vermeiden, werben sie mit einem Wechsel zu einem ganz anderen Anbieter mit einem vermeintlich besseren Tarif zu günsti¬geren Konditionen. Um einen reibungslosen Wechsel zu ermöglichen, werden die Angerufenen dann zu einem „Datenabgleich“ gebeten. Dabei werden persönliche Daten wie Adressen, Zäh¬lerwerte oder Kontoverbindungen abgefragt. Mit diesen Angaben kann dann die Kündigung bei den Stadtwerken Neumarkt und der Vertragsabschluss bei einem ganz anderen Energieanbieter, oft verbunden mit deutlich schlechteren Konditionen und langen Laufzeiten, beauftragt werden – ganz ohne das Wissen der Opfer.

„Zunächst einmal ist die Behauptung, die Stadtwerke Neumarkt würden die Preise erhöhen schlichtweg falsch. Darüber hinaus sind wir verpflichtet, unsere Kunden bei einer Preiserhöhung mit einer Vorlaufzeit von sechs Wochen schriftlich zu informieren. Rein rechtlich wäre das zum genannten Stichtag 1. August schon gar nicht mehr möglich“, so Kansy weiter.

In diesem Zusammenhang bitten die Stadtwerke Neumarkt um Mithilfe. Nicht nur aus eigenem Interesse, sondern auch zum Schutz der Kunden. Im Falle eines solchen Anrufs sollte man keine Daten preisgeben, nach aber Möglichkeit Name, Telefonnummer und Adresse in Erfahrung bringen und dies den Stadtwerken melden, um mögliche wettbewerbsrechtlicher Ansprüche geltend machen zu können.

Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Service Center sind unter der Telefonnummer 09181 239-222 für Hinweise dankbar.

Alle Kunden, die bereits einen Vertrag abgeschlossen haben, steht möglicherweise ein Widerrufsrecht zu. In diesen Fällen empfiehlt es sich, einen Anwalt einzuschalten, um den Vorgang ausjuristischer Sicht prüfen zu lassen. Auch ist ein schnelles Handeln unerlässlich, um etwaige Fristen einzuhalten.


Stromkunden der Care Energy wechseln zum 1. August in die Ersatzversorgung

Zum 01. August 2016 werden die Stadtwerke Neumarkt i.d.OPf. die Netznutzung gegenüber dem Anbieter Care Energy AG gemäß § 20 Abs. 2 des Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG) verweigern.

Damit kann das Unternehmen seine Kunden im Netzgebiet der Stadtwerke Neumarkt nicht mehr mit Strom beliefern.

Hintergrund ist ein Beschluss der Bundesnetzagentur (BNetzA) vom 28.06.2016, in dem im Hin¬blick auf § 5 EnWG gegenüber der Care Energy AG ein förmliches Auskunftsverlangen zu mehreren Sachverhaltsaufklärungen eingeleitet wurde. Bereits vor zwei Wochen wurde ein Aufsichts-verfahren gemäß § 65 e EnWG gegen die Care Energy AG wegen des Verstoßes gegen § 5 EnWG eröffnet und Ermittlungen eingeleitet.

„Leider sind wir zu diesem Schritt gezwungen, um mögliche negative Auswirkungen auf alle unsere Kunden zu vermeiden. Die betroffenen Kunden in unserem Netzgebiet müssen keinen Stromausfall befürchten. Sie werden weiter von ihrem Anbieter versorgt. Im Falle eines Lieferstopps dann durch uns in der sogenannten Ersatzversorgung, was besonders in der Urlaubszeit besonders wichtig ist“, so Dominique Kinzkofer, Werkleiter der Stadtwerke Neumarkt i.d.OPf.

Die Ersatzversorgung ist die gesetzlich vorgeschriebene Versorgungsart für Verbraucher, deren ursprünglicher Stromlieferant seinen Verpflichtungen nicht mehr nachkommt. Mit dem Wechsel in die Ersatzversorgung beginnt eine dreimonatige Übergangsphase, in der sich ein Verbraucher nach einem neuen Anbieter umsehen kann – auch rückwirkend zum Zeitpunkt des Eintritts in die Ersatzversorgung. Hat er sich dann immer noch nicht für einen anderen Lieferanten entschieden, fällt er automatisch in die Grundversorgung des lokalen Netzbetreibers: in diesem Fall also in die der Stadtwerke Neumarkt.


Bereits jetzt bieten die Stadtwerke Neumarkt einen deutlich günstigeren Tarif als die Ersatzversorgung an. In den kommenden Tagen werden die Stadtwerke Kontakt bei den betroffenen Kunden aufnehmen und ein entsprechendes Angebot unterbreiten.

„In jedem Fall raten wir Care Energy-Kunden, sich an ihren Anbieter zu wenden, um mögliche Zahlungen ohne Gegenleistungen ausschließen zu können. Die Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen rät sogar allen Care Energy-Kunden, ihre Verträge sofort zu kündigen“, so Kinzkofer abschließend.




 

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