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Bausenat lehnt Vorschlag der Verwaltung für Parkraumkonzept im Umfeld NeuerMarkt ab

29.07.2015 Neumarkt.

Eine Mehrheit der Mitglieder des Bau-, Planungs- und Umweltsenats hat das von der Stadt entwickelte und in der Sitzung am 27.7.2015 vorgestellte Konzept zur Parkraumbewirtschaftung im Umfeld des NeuenMarktes abgelehnt. „Weil wir davon ausgehen, dass durch die Eröffnung im September ein enormer Parkdruck in den umliegenden Straßen entstehen wird, wollten wir als Stadt schon im Vorfeld eine Lösung in die Tat umsetzen, mit der wir die Anwohner in den betroffenen Gebieten schützen wollten“, erläutert Oberbürgermeister Thomas Thumann. „Die Mehrheit im Bausenat hat allerdings dafür plädiert, vorerst einmal nichts zu machen. Auf diese Weise werden die Anwohner damit konfrontiert, dass ab der Eröffnung viele Parkplatzsuchende in diese Straßen kommen und den zum Teil sowieso schon manchmal knappen Parkraum entlang der Straßen zuparken könnten. Von dem von uns erwarteten hohen Parksuchverkehr ganz zu schweigen.“ Lediglich 6 Bausenatsmitglieder stimmten für den Verwaltungsvorschlage, 9 stimmten dagegen. Damit hat sich die von den ablehnenden Stadträten vertretene Ansicht durchgesetzt, in den genannten Bereichen nichts zu machen und erst die Einweihung des NeuerMarktes und die sich ergebende daraus ergebende Parksituation in den betroffenen Bereichen abzuwarten.

Stadtbaumeister Matthias Seemann hatte in der Sitzung erneut darauf hingewiesen, dass der jetzt ausgearbeitete Verwaltungsvorschlag das äußerste sei, was rechtlich möglich ist. Das Ziel müsse sein, schon jetzt die Weichen zu stellen, damit im September diese Straßen nicht dicht seien und die Anwohner mit enormen Problemen zu kämpfen hätten. Die Kernpunkte der von der Stadt vorgestellten Lösung wären dabei gewesen: Das gesamte Gebiet wird als Zone ausgewiesen, in der ein eingeschränktes Haltverbot gilt. Mit einer Parkscheibe hätte man maximal eine Stunde in den von der Stadt in den nächsten Wochen noch einzuzeichnenden Stellplätzen parken dürfen. Diese Regelung wäre von Montag bis Samstag jeweils von 8 bis 18 Uhr vorgesehen gewesen. Die Anwohner wären von der Parkzeitbeschränkung nicht betroffen gewesen, sie hätten Parkausweise erhalten. Geplant war von Seiten der Stadt, dass diese Regelung für die Startphase gelten und die Stadt deren Wirkung beobachten sollte, um sie notfalls im Jahr 2016 auf den Prüfstand zu stellen. Der Geltungsbereich für diese Variante der Parkraumbewirtschaftung wäre der Bereich zwischen Nürnberger Straße, Altdorfer Straße und Ludwig-Donau-Main-Kanal gewesen. Im Einzelnen hätte die Regelung den Schwarzachweg, die Alois-Schindler-Straße, den Kanalweg, die Karl-Oppel-Straße, die Dr.-Grabmann-Straße, die Prälat-Buchner-Straße, die Bernfurter Straße, die Mittenhuberstraße, die westliche Bernfurter Straße, die östliche Bernfurter Straße und die Eggenstraße betroffen. Insgesamt hatte die Stadt dort bei Untersuchungen durch das Büro R+T aus Darmstadt 197 Möglichkeiten für Parkstände ausgemacht. Diese wären markiert und entsprechend ausgeschildert worden.

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