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Bäcker-Innung: Kündigung des Mantel- und Altersvorsorgetarifs

29.08.2015 Neumarkt, Bayern.

„Die Gewerkschaft Nahrung – Genuss – Gaststätten (NGG) verdirbt mit ihrer Informationspolitik das Verhandlungsklima.“ Mit diesen Worten weist Heinz Hoffmann, Landesinnungsmeister des bayerischen Bäckerhandwerks, die Behauptung der NGG zurück, die Arbeitgeber hätten „ohne jeden Grund einen wahren Horror-Katalog vorgelegt“. Der Landes-Innungsverband für das bayerische Bäckerhandwerk betrachtet die aggressive Vorgehensweise der NGG mit völligem Unverständnis. Er weist ausdrücklich darauf hin, dass die Kündigung eines Tarifvertrags kein Zeichen besonderer Ablehnung des Vertragspartners oder der eigenen mangelnden Vertragstreue ist, sondern das reguläre und einzige Mittel, am Ende der Vertragslaufzeit Verhandlungen über einen neuen Tarifvertrag herbeizuführen. In diesem Sinne hat der Verband die Gewerkschaft NGG ausdrücklich aufgefordert, in die Verhandlungen über einen Neuabschluss einzutreten. „Leider“ – so Hoffmann – „hat die NGG 6 Wochen gebraucht, um auf unser Verhandlungsangebot zu antworten. Und dass bis zur Aufnahme der Verhandlungen nun nochmals mehr als 4 Wochen vergehen sollen, zeigt, dass der NGG die Stimmungsmache gegen die Arbeitgeber wichtiger ist als die Erzielung von konkreten Ergebnissen.“ Ergänzend weist der Verband darauf hin, dass alle Arbeitgeber sehr wohl um den Wert ihrer Mitarbeiter wissen und dementsprechend am Erhalt des sozialen Friedens interessiert sind.

Im Wesentlichen zielen die vom Verband geforderten Tarifänderungen auf Klarstellungen oder notwendig gewordene Anpassungen an die geänderte Rechtslage ab. Ein gerechter Ausgleich der Interessen von Arbeitgeber- und Arbeitnehmerseite ist dabei die Richtschnur. Durch verschiedene Gesetzesänderungen und neue Urteile wurde in den Jahren seit Abschluss der Tarifverträge das Gleichgewicht zu Lasten der Ar-beitgeberseite einseitig gestört. Es wieder herzustellen ist Ziel des Landes-Innungsverbandes bei den anstehenden Tarifverhandlungen.

Als Hintergrundinformation „Forderungskatalog des LIV mit Begründung“. Für die Großansicht einfach auf das Bild klicken.

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