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Auswikrungen auf die Feier von Gottesdiensten

11.06.2021 Neumarkt / Landkreis.

Die Lockerungen, die im Freistaat Bayern im Laufe der Woche in Kontakt traten, haben auch Auswikrungen auf die Feier von Gottesdiensten. Viele Gläubige freuen sich darüber, dass Verbot des Gemeindegesangs aufgehoben wurde. Und bei Gottesdiensten im Freien ist es nicht mehr erforderlich, dass eine Maske getragen wird. In der entsprechenden Verordnung des Freistaats hieß es auch, dass Geimpfte und Genesene auf den weiterhin gebotenen Mindestabstand von 1,50 Metern verzichten könnten. Auch die Diözese Eichstätt hatte dies zuletzt in einer eigenen Pressemitteilung darauf hingewiesen. Das Dekanatsbüro Neumarkt teilte nun jedoch mit, dass dies nicht bei allen Gottesdiensten in der Region verwirklicht werden kann. In einem Schreiben an die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der beiden Dekanate Neumarkt und Habsberg hieß es: "In der Praxis wird es jedoch nicht überall an den Kirchentüren möglich sein, dass die ehrenamtlichen Ordner- und Willkommensdienste Impf- und Genesenennachweise überprüfen. Es empfiehlt sich daher vorerst noch, am errechneten Platzangebot und am Mindestabstand von 1,50 Metern zwischen den Haushalten festzuhalten." Vielerorts werden also auch am kommenden Sonntagen Geimpfte und Genesese gebeten, sich an die bisher vertrauten und bewährten Abstands- und Hygienemaßnahmen für die Feier von Gottesdiensten zu halten. Dekanatsreferent Christian Schrödl bittet in diesem Fall vor Ort um Verständnis.

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