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Auf den Ernstfall sollte jeder vorbereitet sein

26.02.2020 Neumarkt.

Patientenverfügung, Vorsorgevollmacht und Betreuungsrecht: Experten klären auf

Jeder von uns kann jeden Tag in diese Situation geraten: Durch einen Unfall oder eine Krankheit ist man plötzlich nicht mehr in der Lage, selbst Entscheidungen zu fällen. Darüber denkt niemand gerne nach, aber man sollte Vorkehrungen für diesen Zeitpunkt treffen. Die Katholische Erwachsenenbildung und das Evangelische Bildungswerk bieten deshalb erneut eine Veranstaltungsreihe an, bei der Experten über Patientenverfügung, Vorsorgevollmacht und Betreuungsrecht aufklären.

Zusammen mit Sozialpädagogin Gertrud Heßlinger von der Betreuungsstelle wird Bernhard Schinner, Leiter der Caritas-Kreisstelle Neumarkt, am 11. März über Vorsorgevollmachten informieren. Das wird relevant, sobald Menschen nicht mehr in der Lage sind, ihre Angelegenheiten selbst zu regeln. Eine gültige Vorsorgevollmacht ist vorrangig vor einer rechtlichen Betreuung. Über Letztere wird Dr. Gerrit Stadler, Richter am Amtsgericht Neumarkt, am 4. März sprechen. In seinem Vortrag wird erklärt, was rechtliche Betreuung überhaupt bedeutet und welche Konsequenzen sie für Betreute und Betreuer hat. Dabei werden die Voraussetzungen einer Betreuung ebenso behandelt wie der Ablauf des gerichtlichen Verfahrens. „Es kann jeden treffen - das muss uns allen bewusst sein“, sagt Stadler.

„Auf letztem Lebensabschnitt festlegen, was mit mir geschieht“

Zum Thema Patientenverfügung kommen am 25. März mit Dr. Susanne Vogel, Dr. Ingrid Schwarz-Aldorf und Dr. Dietmar Wittek drei Mediziner zu Wort. Bei der Patientenverfügung geht es laut Schwarz-Aldorf, Fachärztin für Allgemein- und Palliativmedizin, darum, in gesunden Tagen vorzusorgen und sich mit dem Thema „Schwere Krankheit und Tod“ auseinanderzusetzen: „Als selbstbestimmter Mensch möchte ich auch auf meinem letzten Lebensabschnitt festlegen, was mit mir geschieht und wer was mit mir macht. Ich lege fest, wer für mich da sein soll, welche medizinischen und pflegerischen Maßnahmen sinnvoll oder unerwünscht sind.“
Wichtig ist es darüber hinaus laut Dr. Susanne Vogel, Leiterin der Abteilung Palliativmedizin am Klinikum Neumarkt, dies mit Angehörigen und dem Hausarzt zu kommunizieren und die Patientenverfügung bei gesundheitlichen Veränderungen immer wieder zu überprüfen und zu aktualisieren. „Ich hoffe, mit unserer dritten Wiederholung dieser Reihe zu erreichen, dass noch mehr Bürger dieses Landkreises und dieser Stadt sich entschließen können, eine Patientenverfügung zu erstellen“, sagt Vogel. „Denn ich entlaste auch meine Angehörigen, indem ich selbst so ausführlich wie möglich im Vorfeld bestimme, was ich möchte“, ergänzt Schwarz-Aldorf. Die Vorträge im Landratsamt sind gewöhnlich gut besucht. Es empfiehlt sich deshalb, rechtzeitig zu kommen und sich einen Platz zu sichern. Einlass ist ab 18 Uhr. Der Eintritt ist frei.

Termine:

„Betreuungsrecht - Was ist das? Wer kann Betreuer werden?“, 4. März, Beginn: 19 Uhr
„Die Vorsorgevollmacht - Informationen aus erster Hand“, 11. März, Beginn: 19 Uhr
„Die Patientenverfügung - selbstbestimmt in schweren Zeiten“, 25. März, Beginn: 19 Uhr
Veranstaltungsort: Landratsamt, Nürnberger Straße 1, 92318 Neumarkt
Veranstalter: Evang. Bildungswerk Neumarkt und Kath. Erwachsenenbildung Neumarkt

Obere Reihe, von links:Klaus Schubert, Geschäftsführer Kath. Erwachsenenbildung
Landrat Willibald Gailler
Peter Weymayr, Vorstand Kliniken des Landkreises Neumarkt
Gertrud Heßlinger, Landratsamt Neumarkt, Betreuungsstelle
Klaus Eifler, Geschäftsführer Evang. Bildungswerk
Bernhard Schinner, Leiter der Caritas-Kreisstelle Neumarkt
Untere Reihe, von links:
Dr. med. Susanne Vogel, Chefärztin der Abteilung für Palliativmedizin am Klinikum Neumarkt
Dr. med. Ingrid Schwarz-Aldorf, Fachärztin für Allgemeinmedizin und Palliativmedizin
Dr. Gerrit Stadler, Richter am Amtsgericht Neumarkt

Fotografin: Kristine Herlein
 

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