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Einbauten bei Fußgängerzone am Rathaus werden vorgenommen

12.12.2019 Neumarkt.

Um die Fußgängerzone im Rathausbereich sicherer zu machen soll sie noch deutlicher als solche gekennzeichnet und das Einfahren für Nichtberechtigte erschwert werden. Dazu werden derzeit an beiden Zufahrten Schwellen in den Boden eingebaut, die das Überfahren mit PKWs erschweren sollen. Sie werden an den beiden Einfahrten als gelb/schwarz karierte Bodenhindernisse erkennbar sein. Damit soll deutlich werden, dass es sich um den keinen regulär zugänglichen Straßenbereich handelt. Die Breite der Schwellen beträgt 2,40 Meter, die Höhe sieben Zentimeter und die Tiefe 90 Zentimeter. Derzeit setzt die Firma Mickan die entsprechenden Betonsockel dafür ein, die im Untergrund für einen sicheren Halt der Kunststoffschwellen sorgen sollen. Danach wird das ausgebaute Pflaster wieder eingebaut, wobei die vorhandenen Unebenheiten ausgeglichen werden. Die Arbeiten an den beiden Enden der Fußgängerzone sollen bis Dienstag nächster Woche abgeschlossen sein. Dann werden jeweils rechts und links Blumentröge aus Beton so an den beiden Zufahrten platziert, dass gerade einmal ein Bus sowie ein entgegenkommender Radfahrer durchkommen. Zudem werden auf beiden Seiten Schilder deutlich auf die Fußgängerzone hinweisen. Insgesamt wird die Stadt für die Umsetzung der Maßnahmen rund 10.000 Euro investieren.

Die Stadt will damit die Fußgängerzone sicherer für die Fußgänger machen Dies hatten Oberbürgermeister Thomas Thumann und der Leiter der Polizeiinspektion Neumarkt Michael Danninger bei einem Pressetermin vor einigen Wochen verkündet. Hintergrund ist die Tatsache, dass wie Oberbürgermeister Thumann ausführte, viele Kfz-Fahrer die Fußgängerzone ignorieren und einfach durchfahren. Auch hohe Geschwindigkeiten werden dabei gefahren. „All das ist eine erhebliche Gefährdung für die Nutzer der Fußgängerzone und muss unterbunden werden“, kritisiert Oberbürgermeister Thumann. Denn die Durchfahrt ist eigentlich nur für Berechtigte gestattet und dies sind Anwohner mit Sonderausweis, Linienbusse mit Haltestellen in der Innenstadt oder der Lieferverkehr, der bis 10 Uhr einfahren darf. Mehrere Maßnahmen kommen nun zum Einsatz wie Oberbürgermeister Thumann erläutert. Neben den baulichen und verkehrsrechtlichen Änderungen durch die Stadt wird die Polizei weiterhin verstärkt in der Fußgängerzone kontrollieren und auch Verstöße ahnden, wozu unter anderem die unerlaubte Durchfahrt zählt, aber auch zum Beispiel eine zu hohe Geschwindigkeit von Fahrradfahrern. Denn in Fußgängerzonen gilt Schrittgeschwindigkeit auch für diese. Darüber hinaus will die Stadt den Zweckverband zur Geschwindigkeitsmessung damit beauftragen, widerrechtlich durchfahrende Fahrzeuge mit seinen Geräten aufzunehmen, damit Bußgelder für die nicht berechtigt Durchfahrenden ausgesprochen werden können.
 
Fotos: Dr. Franz Janka/Stadt Neumarkt
 

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