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 Polizeiberichte / regional

Verkehrsunfallflucht unter dem Einfluss von Alkohol!

20.01.2022 Berching.

In den frühen Morgenstunden des 19.01.2022 befuhr ein 33-jähriger Mann die St 2388 mit seinem Kleintransporter und kam nach links von der Fahrbahn ab. Hierbei streifte er mehrere Bäume und einen Leitpfosten. Anstatt den Unfall zu melden ließ er sich im Anschluss abholen und nach Hause fahren. Dort konnte er durch die Polizei ermittelt und angetroffen werden. Zusätzlich fiel ein durchgeführter Atemalkoholtest deutlich zu seinem Nachteil aus. Im Klinikum wurde in der Folge eine Blutentnahme durchgeführt. Der Sachschaden beläuft sich auf etwa 4.000 Euro. Die Polizeiinspektion Neumarkt i.d.OPf ermittelt nicht nur wegen unerlaubten Entfernens vom Unfallort sondern auch wegen Gefährdung des Straßenverkehrs infolge Alkohol. Der Führerschein war mit sofortiger Wirkung polizeilich sicherzustellen. Den Unfallfahrer erwartet nach dem Strafgesetzbuch weiter eine Geldstrafe bzw. Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren.

Gerade im Zusammenhang mit diesem Verkehrsunfall wird auf die Wichtigkeit des Slogans und der Kampagne „Don´t drink and drive“ hingewiesen. Dieser Unfall und die strafrechtlichen Folgen wären ohne den Einfluss von Alkohol sicher vermeidbar gewesen. Klare Botschaft der Polizei ist, dass Alkohol bzw. auch alle Drogen und bestimmte Medikamente mit der Teilnahme am Straßenverkehr nicht zusammenpassen. Deshalb wird generell geraten nach dem Alkoholgenuss kein Risiko einzugehen und keine Kraftfahrzeuge oder Fahrräder zu nutzten. In solchen Fällen ist ein Busticket oder eine Taxifahrt deutlich günstiger! Zudem wird die Fahrtüchtigkeit im Rahmen von polizeilichen Verkehrskontrollen regelmäßig überprüft.

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