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 Polizeiberichte / regional

Unangemeldete Versammlung

20.01.2022 Postbauer-Heng.

Am Mittwochabend versammelten sich etwa 70 Teilnehmer vor dem örtlichen Rathaus zu einem nicht angemeldeten „Spaziergang“. Diese Zusammenkunft musste polizeilich als Versammlung eingestuft und entsprechend beschränkt werden. Polizeilich wird zwar in erster Linie grundsätzlich das Rechtsgut der Versammlungsfreiheit geschützt, jedoch müssen auch die Regeln der Infektionsschutzverordnung, des Bayerischen Versammlungsgesetzes und insbesondere das Abstandsgebot eingefordert werden. Festgestellte Verstöße können dabei Ordnungswidrigkeiten bzw. sogar Straftaten sein.

Die Polizeiinspektion Neumarkt i.d.OPf. rät grundsätzlich: Melden Sie als Veranstalter entsprechende Demonstrationen rechtzeitig an. Dies ist kostenfrei beim zuständigen Landratsamt möglich. Besuchen Sie als Teilnehmer nur angemeldete Demonstrationen.

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