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 Polizeiberichte / regional

Mehrere E-Scooter ohne gültigen Versicherungsschutz aufgehalten

07.03.2024 Neumarkt.

Am Nachmittag des 06.03.2024 wurde ein 29-jähriger Mann mit seinem E-Scooter im Stadtbereich kontrolliert. Am E-Scooter befand sich ein ungültiges schwarzes Versicherungskennzeichen und er konnte auf Nachfrage der Beamten kein gültigen Versicherungsnachweis erbringen. Die Weiterfahrt wurde unterbunden und der Mann wegen Verstoßes nach dem Pflichtversicherungsgesetzt angezeigt.

Ein 18-jähriger E-Scooter-Fahrer wurde am 06.03.2024 gegen die Mittagszeit mit seinem Elektroroller im Stadtgebiet einer Verkehrskontrolle unterzogen. Hierbei wurde festgestellt, das an dem E-Scooter das noch das alte Versicherungskennzeichen angebracht war. Nach Rücksprache mit der Mutter des Fahrers teilte diese mit, dass das neue Kennzeichen bereits beantragt wurde und Versicherungsschutz seit dem 01. März bestehen würde und es nur noch nicht angebracht wurde. Die Bescheinigung muss nachgereicht werden.

Ein weiterer E-Scooter ohne gültigen Versicherungsschutz wurde am Mittwoch in den Morgenstunden innerhalb einer allgemeinen Verkehrskontrolle auffällig. Ein 28-jähriger Mann befuhr mit angeschaltetem Motor und anhaltender Geschwindigkeit die Regensburger Str. Das am Scooter angebrachte Kennzeichen war jedoch abgelaufen. Die Weiterfahrt wurde unterbunden. Es wird Anzeige wegen Verstoßes nach dem Pflichtversicherungsgesetz erstattet.

Da eine 51-jährige der Meinung war, für den E-Scooter ihres 17-jährigen Sohnes benötige es kein Versicherungskennzeichen wurde dieser prompt bei einer Verkehrskontrolle im Neumarkter Stadtgebiet am Mittwochvormittag eines Besseren belehrt. Die Weiterfahrt wurde auf Grund Fehlens eines gültigen Versicherungskennzeichens unterbunden und eine entsprechende Anzeige erstattet.

Fast zeitgleich wurde in der Bahnhofstr. eine 17-Jährige aufgehalten, welche ebenfalls mit abgelaufenem Versicherungskennzeichen an ihrem E-Scooter unterwegs war.

Ein 13-jähriger E-Scooter-Fahrer war mit dem Roller seiner Mutter unterwegs welcher ebenfalls kein gültiges Versicherungskennzeichen aufwies. Die Weiterfahrt wurde unterbunden.

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