Haftbefehl wegen eines offenen Bußgeldbescheides
17.02.2020 Neumarkt.
Gegen einen 28-jährigen Mann aus Neumarkt lag ein Haftbefehl der Staatsanwaltschaft Amberg wegen eines offenen Bußgeldbescheides vor. Der Mann konnte am 15.02.2020 an seiner Wohnanschrift angetroffen werden. Er konnte die Haft durch Zahlung einer Geldstrafe in Höhe von 57 € abwenden.