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 Polizeiberichte / regional

Gewerbsmäßig handelnde osteuropäische Ladendiebe dingfest gemacht

12.01.2017 Dietfurt.

Dem aufmerksamen Leiter eines Verbrauchermarktes ist es zu verdanken, dass zwei gewerbsmäßig handelnde, drogensüchtige osteuropäische Ladendiebe dingfest gemacht werden konnten.

Am Mittwoch, 11.01.2017, gegen 16.00 Uhr, fielen dem Markleiter der EDEKA-Filiale in Dietfurt zwei Männer in seinen Geschäft auf, die ihm verdächtig erschienen und die er deshalb während ihres Aufenthalts im Markt nicht aus den Augen ließ. So konnte er beobachten, wie der eine von ihnen sich auf dem Förderband der Kasse eine gewisse Deckung errichtete, hinter der er - wie er meinte unbemerkt Zigarettenpackungen in seiner Latzhose verschwinden ließ. Als die beiden Männer die Kasse passiert hatten, ohne die Zigaretten zu bezahlen, wurden sie vom Marktleiter am Ausgang auf den Diebstahl angesprochen. Der junge Mann mit den Zigaretten in der Hose stieß den Marktleiter jedoch zur Seite und flüchtete ins Freie - ebenso wie der zweite Mann. Hier verlor der Geschädigte die beiden zunächst aus den Augen.

Er verständigte nun aber die Polizeiinspektion Parsberg und noch während er telefonierte, sah er die beiden Täter zum Parkplatz vor dem Geschäft zurückkehren und mit einem Pkw wegfahren. Mit dem abgelesenen Kfz-Kennzeichen war es den fahndenden Polizeibeamten nun ein Leichtes, das Fahrzeug im Stadtgebiet Dietfurt zu stellen und die beiden Täter festzunehmen.

Wie sich im Rahmen der Sachbearbeitung  herausstellte, kommen die beiden Täter für eine ganze Reihe von Ladendiebstählen in Frage; die Latzhose des einen Täters war speziell für Diebstähle dieser Art präpariert. In ihrem Pkw konnten mehrere Taschen und Tüten mit Diebesgut im Wert von mehreren hundert Euro aufgefunden werden. Wie sich herausstellte, hatten sich die Beiden ganz offensichtlich auf EDEKA-Märkte spezialisiert.

Während der Haupttäter am 12.01.2017 wegen räuberischem Diebstahl dem Haftrichter vorgeführt wurde, musste der zweite Täter nach Benennung eines Zustellungsbevollmächtigten wieder entlassen werden. Wenig überraschend muss hier erwähnt werden, dass er während der Flucht als Fahrer des Pkw unter Drogeneinfluss gestanden hatte.
 

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