Gegen das Pflichtversicherungsgesetz verstoßen
17.04.2025 Parsberg.Ein 47jähriger befuhr am 16.04.2025, um 10.00 Uhr, mit seinem E-Scooter die Lindlbergstraße. Bei einer Verkehrskontrolle wurde festgestellt, dass der Fahrer seinen E-Scooter mit Sitz führte. Der Sitz wurde nachgerüstet. Somit handelt es sich nicht mehr um einen E-Scooter, sondern um ein Mofa. Nachdem sich damit die Fahrzeugart geändert hat, ist auch der Versicherungsschutz erloschen. Die Weiterfahrt wurde unterbunden und dem Fahrzeuglenker erwartet nun ein Strafverfahren wegen eines Verstoßes gegen das Pflichtversicherungsgesetz.
« zurück