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 Polizeiberichte / regional

Fahrzeuge streiften sich im Begegnungsverkehr

21.07.2019 Neumarkt.

Ein 62-jähriger Fahrer eines Audi und ein 78-jähriger Fahrer eines Ford Pkw wollten jeweils entgegengesetzt die Brunnleitstraße befahren. Auf Seiten des Audi-Fahrers war der Fahrstreifen durch ordnungsgemäß geparkte Fahrzeuge verstellt. (Bekanntermaßen ist das Parken sowie das Befahren der Fahrbahn seit der Großbaustelle des Freibades in Teilen eingeschränkt, Anm.d.Red.)

Trotzdem befuhr er den Fahrstreifen des entgegenkommenden um diesen zu passieren. Hierbei streiften sich die Beiden Fahrzeuge.

Es entstand ein Sachschaden von jeweils 1500.- EUR.

Die Polizei rät Verkehrsteilnehmern in Bereichen, gleich diesem, zu erweiterer Rücksicht und einem vorausschauendem Auge. Unfälle dieser Art können zum Teil vermieden werden.

Manfred Schreiner, stellvertretender Vorsitzender der Verkehrswacht Neumarkt, Kreisvorsitzender des Landesverbandes bay. Fahrlehrer sind derartige Situtationen auch nicht unbekannt. Er rät Autofahrern, noch vor dem Einfahren in Engstellen sicherzustellen, dass diese frei ist, unabhängig vom eigenen Vorfahrtsrecht. Wenn es dennoch zu einer Begegnung in einer solchen Stelle kommt, empfiehlt Schreiner die Geschwindigkeit zu reduzieren und das Fahrzeug bei Bedarf ganz zu stoppen, um sich mit dem anderen Verkehrsteilnehmer abzustimmen. Er weißt zudem darauf hin, dass der Gesetzgeber klar geregelt hat, dass man sich sein Vorfahrtsrecht auch nicht erzwingen dürfe.

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