Wildunfall zu spät gemeldet
18.01.2021 Neumarkt.
Ein 60-jähriger Mann kollidierte am Freitag mit einem Wildschwein und fuhr weiter, ohne den Unfall und das verletzte Tier zu mitzuteilen. Da er dies erst rund 13 Stunden später nachholte, erwartet ihn nun eine Anzeige nach dem Bayerischen Jagdgesetz.
In dem Zusammenhang wird darauf verwiesen, dass gem. dem Bayerischen Jagdgesetz mit Geldbuße belegt werden kann, wer als Führer eines Fahrzeugs Schalenwild (§ 2 Abs. 3 des Bundesjagdgesetzes1)) durch An- oder Überfahren verletzt oder tötet und dies nicht unverzüglich dem Revierinhaber oder einer Polizeidienststelle anzeigt.