Verstoß gegen das Kraftfahrzeugsteuergesetz
20.05.2020 Kinding, Lkr. Eichstätt.Am 19.05.20 gegen 19.20 Uhr wurde ein 20jähriger Fahrzeugführer mit seinem Pkw mit polnischer Zulassung am Parkplatz Kratzmühlsee einer Verkehrskontrolle unterzogen. Dabei wurde festgestellt, dass der Fahrer schon mehrere Jahre in Deutschland lebt. Er wäre deshalb zur Zahlung einer Kraftfahrzeugsteuer in Deutschland verpflichtet gewesen. Da die vorgeschriebene Kraftfahrzeugsteuer aber nicht abgeführt wurde, wurde ein Ermittlungsverfahren nach der Abgabenordnung eingeleitet.
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