Jugendlicher Rollerfahrer ohne Fahrerlaubnis unterwegs
13.07.2020 Neumarkt.Am Abend des 11.07.2020 wurde ein 16-jähriger Rollerfahrer in der Amberger Straße einer allgemeinen Verkehrskontrolle unterzogen. Der Jugendliche gab an, dass sein Fahrzeug maximal 40km/h Höchstgeschwindigkeit erreichen könne. Eine Messung auf dem Rollenprüfstand ergab nach einem Toleranzabzug eine Geschwindigkeit von 55km/h. Da der 16-Jährige lediglich eine Prüfbescheinigung, aber nicht die notwendige Fahrerlaubnis für den Roller vorlegen konnte wurde die Weiterfahrt unterbunden.
« zurück