Haftstrafe vorerst abgewendet
11.03.2020 Neumarkt.
Gegen einen 61-jährigen Neumarkter lag ein Haftbefehl der Staatsanwaltschaft Nürnberg-Fürth wegen falscher uneidlicher Aussage vor. Durch die Zahlung der Teilgeldstrafe in Höhe von 800 € konnte er eine Haftstrafe vorerst abwenden.