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 Polizeiberichte

Großkontrolle durch die Verkehrspolizei Ingolstadt

01.10.2019 Ingolstadt.

Die Verkehrspolizeiinspektion Ingolstadt führte am 30.09.2019, von 10:00 Uhr - 16:00 Uhr eine groß angelegte Kontrollaktion auf zwei Autobahnen durch. Hierbei wurden auf Höhe der Anschlussstelle Ingolstadt-Nord auf der A9, sowie des Autobahndreiecks Holledau auf der A93, durch zivile und uniformierte Kräfte gezielt auffällige Verkehrsteilnehmer selektiert und den Kontrollstellen zugeführt. Dort fand dann eine ganzheitliche Kontrolle der Fahrzeuge und ihrer Insassen statt. Auch der gewerbliche Güterverkehr stand hierbei im Fokus. 
 
Priorisiert wurde nicht nur die Ahnung von Verkehrsverstößen, sondern auch die Überprüfung, ob die Fahrzeuginsassen in Besitz einer gültigen Fahrerlaubnis oder beispielsweise zur Fahndung ausgeschrieben waren. Weiterhin von Interesse war, ob zudem illegale bzw. gestohlene Güter transportiert oder mitgeführt wurden. Zeitgleich fand am Auffahrtsast der A93 von Regensburg kommend auf die A9 in Fahrtrichtung München eine Geschwindigkeitskontrolle statt. Insgesamt wurden hier 4.341 Fahrzeuge kontrolliert. 152 wurden hierbei beanstandet. Bei 11 ausländischen Fahrzeugführern wurde noch vor Ort eine Sicherheitsleistung einbehalten. Drei Personen müssen mit einem Fahrverbot rechnen. Bei erlaubten 60km/h erreichte Spitzenreiter hierbei eine gemessene Geschwindigkeit von 114 km/h. 
 
Neben Polizeieinheiten waren in die Kontrolle auch der Zoll und das Bundesamt für Güterverkehr eingebunden. Für die Verpflegung der Kräfte sorgte zudem Personal der Pionierkaserne Auf der Schanz aus Ingolstadt. Durch die ca. 60 Einsatzkräfte konnten insgesamt 62 PKW, 16 LKW und 141 Personen kontrolliert werden. Hierbei wurden zahlreiche Verstöße festgestellt. Eine Person war unter dem Einfluss von Betäubungsmitteln unterwegs, eine weitere befand sich nicht im Besitz einer erforderlichen Fahrerlaubnis. Bei insgesamt drei LKW-Fahrern musste die Weiterfahrt aufgrund von Verstößen gegen die Lenk- und Ruhezeiten, der zulässigen Fahrzeughöhe, sowie erheblicher Überladung unterbunden werden. Ebenfalls gehäuft fanden sich Personen, die während der Fahrt ihr Mobiltelefon benutzten, insgesamt sieben Mal musste hier ein Bußgeld verhängt werden, drei Personen mussten dieses aufgrund eines fehlenden Wohnsitzes in Deutschland vor Ort bezahlen.
 
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