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 Polizeiberichte / überregional

Vier Pkw-Lenker unter Drogeneinfluss auf der Autobahn festgestellt

05.05.2021 Oberpfalz.

Die VPI Regensburg stellte in der Zeit zwischen Dienstag, 04.05.2021, 14.35 Uhr, und Mittwoch, 05.05.2021, 01.20 Uhr, insgesamt vier Fahrten unter Drogeneinfluss auf der A3 bzw. A93 fest und beendete diese.
 
Im ersten Fall kontrollierte eine Zivilstreife gegen 11.40 Uhr auf der A3 bei Sinzing in Fahrtrichtung Regensburg einen 27-jährigen Pkw-Lenker, der drogentypische Ausfallerscheinungen zeigte und laut eigenen Angaben kurz vor Fahrtantritt Kokain konsumierte. Gegen 14.35 Uhr führte eine andere Streifenbesatzung auf der Autobahn A3 im Bereich der Anschlussstelle Nittendorf in Fahrtrichtung Regensburg eine weitere Verkehrskontrolle durch. Hier zeigte ein 23-jähriger Autofahrer, der mit zwei Mitfahrern unterwegs war, Anzeichen auf den Konsum von Drogen. Im dritten Fall wurde gegen 23.00 Uhr ein 24-jähriger Pkw-Fahrer kontrolliert, der mit seinem Pkw auf der A93, Höhe der Anschlussstelle Regensburg-Süd, in Fahrtrichtung Weiden unterwegs war. Auch hier zeigte der Fahrer drogentypische Ausfallerscheinungen. Zudem räumte er ein, dass er einige Stunden vor Fahrtantritt Kokain konsumierte. Der 24-Jährige verstieß hier auch gegen die bestehende nächtliche Ausgangssperre, da er ohne triftigen Grund unterwegs war. Die vierte Fahrt unter Drogen stellte eine Streife am 05.05.2021, gegen 01.20 Uhr, auf der A3 bei Pentling in Fahrtrichtung Nürnberg fest. Bei der Kontrolle eines 30-jährigen Fahrzeuglenkers konnten auch hier Anzeichen auf den Konsum von Drogen festgestellt werden. Außerdem gab der Fahrer an, vor Kurzem Marihuana geraucht zu haben.
 
In allen Fällen wurde der Drogenkonsum durch freiwillige Drogenschnellteste bestätigt. Gegen alle vier Fahrzeugführer wurde eine Blutentnahme angeordnet und die Weiterfahrt unterbunden. Sie erwartet nun jeweils eine Ordnungswidrigkeitenanzeige wegen des Fahrens unter Drogeneinfluss und müssen mit einem Bußgeld von mindestens 500 Euro und einem Fahrverbot rechnen. Der 24-Jährige Fahrzeugführer, der gegen die nächtliche Ausgangssperre verstieß, muss sich zusätzlich wegen einer Ordnungswidrigkeit nach der Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung verantworten.
 
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