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 Polizeiberichte / überregional

Kinderstreit endet mit 7 Anzeigen

27.11.2016 Stammham.

Dies ist die Folge von mehreren Auseinandersetzungen zweier Kinder (9 und 10  Jahre) und deren 45 und 37 jährigen Müttern.
Bereits in der Schule nach dem Sportunterricht kamen die beiden Kinder wieder einmal in Streit. Hierbei schlug dann der Jüngere dem Älteren mit der Faust in den Nacken (Anzeige 1). Da dies nicht die erste Auseinandersetzung der beiden Kinder war und in den Augen der anzeigenden Mutter die Schule nicht ausreichend agierte, wollte sie die Angelegenheit mit der Mutter des 9-Jährigen klären. Hierbei kamen dann alle Beteiligten zunächst in Streit. Wieder gingen die Kinder im Beisein ihrer Mütter aufeinander los (Anzeige 2 und 3). Da die Mütter hofften, dass sich die Sache auf diese Weise klärt, griffen sie zunächst nicht ein. Dies ist aus strafrechtlicher und erziehungsverantwortlicher Sicht nicht zulässig. Die Eltern hätten im Rahmen ihrer Garantenstellung die körperliche Auseinandersetzung der beiden Kinder unverzüglich unterbinden müssen (Anzeige 4 und 5). Letztlich griff dann aber doch eine der Mütter ein. Allerdings nicht, indem sie ihr eigenes Kind zur Vernunft brachte, sondern den Kontrahenten des Sohnes aus dem Geschehen riss. Als sich dann dessen Mutter wiederum schützend vor ihr Kind stellte, kam es auch zwischen den Erziehungsberechtigten zu Tätlichkeiten (Anzeige 6). Im weiteren Verlauf kam es dann noch zu verbalen Entgleisungen, die hier nicht wiedergegeben werden, aber durchaus strafrechtliche Relevanz haben (Anzeige 7).

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