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Zuwendungen zu wasserwirtschaftlichen Vorhaben (RZWas) 2026

04.02.2026 Neumarkt / Amberg.

Mit rund 4 Millionen Euro fördert der Freistaat die wasserwirtschaftlichen Vorhaben der Kommunen im Landkreis Amberg-Sulzbach. Möglich machen das die Richtlinien für Zuwendungen zu wasserwirtschaftlichen Vorhaben (RZWas). Auch im Landkreis Neumarkt profitieren 7 Kommunen mit rund 780.000. Euro gut von den RZWas. Viele Kommunen in den Landkreisen Amberg-Sulzbach und Neumarkt dürfen sich bereits schon ab Anfgang des Jahres 2026 über die ersten Zuwendungen freuen.
 
„Die RZWas ist ein absolutes Erfolgsprojekt“, sagte MdL Bernhard Heinisch nach Bekanntgabe der Zahlen. „Trotz finanziell angespannter Zeiten wollen wir als Staatsregierung die Förderung der Kommunen nahtlos fortsetzen. Für die kommenden Jahre besteht dann Planungssicherheit für die Kommunen bei den zentralen Zukunftsaufgaben Wasserversorgung und Abwasserentsorgung“, so Heinisch.
 
Die Förderung wasserwirtschaftlicher Projekte nach den Richtlinien für Zuwendungen zu wasserwirtschaftlichen Vorhaben (RZWas) ist die bedeutendste Förderrichtlinie im Bereich des Umweltministeriums. Jährlich werden über 180 Millionen Euro an Zuwendungen an die bayerischen Kommunen für den nichtstaatlichen Wasserbau und für Härtefälle bei der Sanierung kommunaler Anlagen der Wasserversorgung und Abwasserentsorgung sowie für Pilot- und Sonderprogramme bewilligt.
 
In den zurückliegenden vier Förderjahren wurde so die Sanierung von über 1.000 Kilometern Wasserleitung und rund 600 Kilometern Abwasserkanälen gefördert. Außerdem wurden die Kommunen beim erstmaligen Bau von rund 400 Kilometern Verbundleitungen zur Sicherstellung der Wasserversorgung in Trockenjahren unterstützt.
 
Die neuen Richtlinien „RZWas 2026“ treten zum Anfang des Jahres in Kraft. Sie gelten bis zum 31. Dezember 2028. Fördersystematik und Förderverfahren werden grundsätzlich beibehalten.
 
Eine zentrale Neuerung ist allerdings der neue Fördergegenstand für die interkommunale Zusammenarbeit bei der gemeinsamen Betriebsführung. Damit soll die Zusammenarbeit der Kommunen ausgebaut werden. Daneben wird die Förderpauschale für Verbundleitungen und Verbundkanäle auf einheitlich 200 Euro pro Meter angehoben bei einer gleichzeitigen Deckelung auf maximal 70 Prozent der Ausführungskosten. Das schafft einen Anreiz für Kommunen, Verbundleitungen zu errichten und sich damit insbesondere bei der Wasserversorgung mit anderen Kommunen zu vernetzen und so die Versorgungssicherheit vor Ort weiter zu verbessern.
 
Die Fortführung der RZWas-Förderung bieten den Kommunen in Bayern außerdem attarktive Fördermöglichkeiten und damit die Chance, ihre Gewässer klimaresilient zu gestalten. Hochwasserschutz, Starkregenvorsorge oder die Umgestaltung von kommunalen Gewässern zu klimaangepassten und ökologisch wertvollen Lebensräumen für Menschen und die Artenvielfalt stellen die wichtigsten Säulen des Förderprogramms im nichtstaatlichen Wasserbau dar. Mit Fortführung der RZWas werden in den nächsten Jahren weitreichende Angebote für die vielfältigen Pflichtaufgaben an Gewässern in Zuständigkeit der bayerischen Kommunen angeboten.
 
Weitere Informationen zu den RZWas finden Sie auch unter: www.verkuendung-bayern.de/baymbl/2025-135/

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