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Zum Internationalen Frauentag - NGG fordert Lohngerechtigkeit

06.03.2017 Neumarkt.

Im Kreis Neumarkt in der Oberpfalz 88 Prozent aller Teilzeit-Jobs in Frauenhand
 
Gleicher Lohn für gleiche Arbeit? Davon ist ein Großteil der arbeitenden Frauen im Landkreis Neumarkt in der Oberpfalz weit entfernt. Zum Internationalen Frauentag am 8. März fordert die Gewerkschaft Nahrung-Genuss-Gaststätten (NGG), mehr für die Lohngerechtigkeit zwischen den Geschlechtern zu tun. Nach Angaben des Statistischen Bundesamts verdienen Frauen im Schnitt für dieselbe Tätigkeit noch immer sieben Prozent weniger als Männer – andere Faktoren wie niedrigere Arbeitszeiten nicht mitgerechnet. Nach Einschätzung von NGG-Geschäftsführerin Regina Schleser ist dieser reine „Gender Pay Gap“ in vielen Branchen sogar noch deutlich größer.
 
„Frauen bekommen aber nicht nur einen geringeren Stundenlohn. Sie arbeiten auch noch überdurchschnittlich oft in prekären Jobs“, betont Schleser. So waren nach einer Studie der Hans-Böckler-Stiftung zuletzt 88 Prozent aller Teilzeit-Beschäftigten im Kreis Neumarkt in der Oberpfalz weiblich. Und auch bei den Minijobs ist der Frauenanteil dort mit 67 Prozent hoch. Schleser: „Die Folgen davon bekommen viele Frauen spätestens im Rentenalter zu spüren. Wegen niedriger Einkünfte und Unterbrechungen im Erwerbsleben sind weibliche Beschäftigte besonders oft von Armutsrenten betroffen und dann auf Stütze vom Staat angewiesen. Aber auch bei Arbeitslosigkeit oder nach einer Scheidung steht ein Großteil der Frauen mit leeren Händen da.“ Das Modell des männlichen Hauptverdieners sei weiterhin stark verbreitet – und damit die finanzielle Abhängigkeit der Frauen. Diese tragen laut einer neuen OECD-Untersuchung in Deutschland gerade einmal 22,4 Prozent zum Familieneinkommen bei.
 
Die NGG Nürnberg-Fürth sieht dringenden Handlungsbedarf bei der Politik. „Das geplante Gesetz zur Lohntransparenz reicht nicht aus“, sagt Schleser. Denn der individuelle Anspruch darauf zu erfahren, was Männer in vergleichbaren Tätigkeiten im Durchschnitt verdienen, soll danach auf Unternehmen mit mehr als 200 Beschäftigten beschränkt bleiben. „Für den Großteil der Hotels, Gaststätten oder Bäckereien im Kreis Neumarkt in der Oberpfalz greift das Gesetz damit zu kurz“, so die Gewerkschafterin. Nötig sei stattdessen ein verbrieftes Recht auf die gleiche Bezahlung für die gleiche Tätigkeit. „Mann oder Frau – dieser Unterscheid darf in einer modernen Arbeitswelt keine Rolle mehr spielen.“
 
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