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Verwaltungsgerichtshof München bestätigt: Kein Baustopp für die Windenergieanlagen

02.12.2016 Lauterhofen.

Bereits am 7. März 2016 hat das Landratsamt Neumarkt i.d. Opf. die Errichtung von 2 Windenergieanlagen mit einer Gesamthöhe von jeweils 200 m im Gebiet des Markt Lauterhofen genehmigt. Sowohl der Markt Lauterhofen, als auch die Gemeinde Happurg sind hiergegen zu Gericht gezogen, die Klage in dieser Sache ist nach wie vor nicht entschieden.

Zusätzlich zur Klage hat der Markt Lauterhofen einen sog. Antrag nach § 80 Abs. 5 VwGO gestellt, also eine Art „Eilantrag“, um beim Verwaltungsgericht Regensburg zu erreichen, dass die Fa. Windpower GmbH als Genehmigungsinhaber bis zum Abschluss der Klageverfahren nicht bauen darf.

Das zunächst angerufene Verwaltungsgericht Regensburg lehnte diesen Antrag bereits mit Beschluss vom 26. September ab, gegen diese Entscheidung ist der Markt Lauterhofen zum Bayerischen Verwaltungsgerichtshof in München in Beschwerde gegangen, um auf diesen Weg den Baustopp doch noch zu erreichen.

Seit 29. November liegt nun dessen Entscheidung vor: Die Beschwerde ist endgültig und damit rechtskräftig zurückgewiesen.

„Das bedeutet nicht nur, dass die beiden Windenergieanlagen weiter aufgebaut werden dürfen, diese Entscheidung hat viel weitreichendere Bedeutung“ erläutert Rechtsanwalt Dr. Helmut Loibl aus Regensburg, der die Fa. Windpower GmbH vertritt. Hierbei verweist er auf die Entscheidungsbegründung und zitiert, dass auch der Klage in der Hauptsache „allen derzeit erkennbaren Umständen nach voraussichtlich kein Erfolg beschieden sein dürfte“. Dies betont der VGH gleich an meh-reren Stellen.

Für Anwalt Dr. Loibl ist diese Aussage eindeutig: „Der VGH hat in einer volle 19 Seiten umfassenden Begründung dezidiert dargelegt, dass das gesamte Vorbringen des Marktes Lauterhofen rechtlich unbeachtlich ist. Dass dieselben Richter dies in der Hauptsacheklage anders sehen werden, ist für mich so gut wie ausgeschlossen.“ Die bereits laufenden Bauarbeiten werden auf jeden Fall fortgesetzt, aktuell werden gerade die Fundamente für die Anlagen errichtet.

Wie die Sache vor Gericht weitergeht, müssen nun der Markt Lauterhofen und die Gemeinde Happurg entscheiden. Für Rechtsanwalt Dr. Loibl ist die Sache klar: „Es wäre aus Kostengründen doch nur sinnvoll, wenn die beiden Gemeinden ihre offensichtlich erfolglosen Klagen zurückziehen würden.“
Ob das allerdings passiert, bleibt abzuwarten.

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