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Verstoß gegen das Asylverfahrensgesetz + Ladendiebstahl

05.02.2015 Neumarkt.

Am 04.02.2015, 21.50 Uhr, wurde beim Bahnhof in Neumarkt eine Personenkontrolle durchgeführt. Der 27-jährige Mann, es handelt sich um einen Asylbewerber, hatte jedoch nur eine Aufenthaltserlaubnis für den Raum Kitzingen.

In seinem Rucksack hatte der Beschuldigte eine Digitalkamera in der Originalverpackung. Angeblich hatte er diese von einem Freund aus Frankreich erhalten.

Die Canon Digitalkamera im Wert von 150 Euro wurde sichergestellt.

Der Asylant ist bereits mehrfach wegen Ladendiebstahl oder Verstoß gegen das Aufenthaltsgesetz in Erscheinung getreten.

Er wurde angezeigt.

Die zuständigen Behörden wurden informiert.

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