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Vergehen nach dem Tierschutzgesetz - Landkreisbewohner angezeigt

03.06.2016 Neumarkt.

Mit Schreiben vom 04.05.2016 erstattete eine Tierschutzorganisation Strafanzeige bei der Staatsanwaltschaft Nürnberg-Fürth gegen einen 44-jährigen Mann aus dem südlichen Landkreis wegen eines Vergehens nach dem Tierschutzgesetz. Grund hierfür sind zwei Videos, die der Beschuldigte auf You Tube hochgeladen hat. Darauf zeigt der Beschuldigte geangelte Aale, die er in Eimern hält und mit Angelhaken im Maul über Nacht stehen lässt. Nach Ansage des Beschuldigten werden die Aale am nächsten Tag wieder frei gelassen. Ermittlungen wurden eingeleitet.
 

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