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Unangemeldete Versammlung

13.01.2022 Postbauer-Heng.

Am Mittwoch, gegen 18:30 Uhr, versammelten sich etwa 65 Teilnehmer zu einem nicht angemeldeten „Spaziergangs“ vor dem örtlichen Rathaus. Diese Zusammenkunft musste polizeilich als Versammlung eingestuft, beschränkt und teilweise begleitet werden. Der Verlauf kann rückblickend als friedlich bewertet werden. Polizeilich wird zwar in erster Linie das Rechtsgut der Versammlungsfreiheit geschützt, jedoch müssen auch die Regeln der Infektionsschutzverordnung, des Bayerischen Versammlungsgesetzes und insbesondere das Abstandsgebot eingefordert werden. Festgestellte Verstöße können dabei Ordnungswidrigkeiten bzw. sogar Straftaten sein.

Die Polizeiinspektion Neumarkt i.d.OPf. rät grundsätzlich:

- Melden Sie als Veranstalter entsprechende Demonstrationen rechtzeitig an. Dies ist kostenfrei beim zuständigen Landratsamt möglich.
- Besuchen Sie als Teilnehmer nur angemeldete Demonstrationen.

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