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Trunkenheitsunfälle am Wochenende exorbitant gestiegen

17.08.2015 Nürnberg.

Am vergangenen Wochenende (14.-16.08.2015) kam es im Stadtgebiet Nürnberg zu mehr Verkehrsunfällen mit Alkoholeinfluss als sonst üblich. Die Fälle verdreifachten sich.

Im Zeitraum zwischen Freitagmorgen und Sonntagabend nahmen Beamte der Verkehrspolizei Nürnberg insgesamt 35 Verkehrsunfälle auf. Diese Zahl ist für das Wochenende im Normalbereich angesiedelt. Exorbitant gestiegen sind allerdings die darin enthaltenen Verkehrsunfälle, die unter Einwirkung von Alkohol geschahen.

Insgesamt ereigneten sich sechs Unfälle dieser Art. Das ist eine Verdreifachung des sonst registrierten Wertes. Die Unfallverursacher wiesen dabei Werte zwischen einem und mehr als zwei Promille auf. In einem Fall wurde ein alleinbeteiligter Rollerfahrer in Nürnberg-St. Johannis schwer verletzt. Die Beteiligten der anderen Unfälle blieben glücklicherweise unverletzt. Der entstandene Sachschaden (nur Alkoholunfälle) beläuft sich auf ca. 17.000 Euro.

Die Verkehrspolizei Nürnberg nimmt diese Zahlen zum Anlass darauf hinzuweisen, dass das Fahren unter Alkoholeinwirkung zum einen verboten und zum zweiten eine der häufigsten Unfallursachen ist.

Als Verursacher eines Verkehrsunfalls reicht bereits ein Promillegehalt von 0,3, um wegen des Verdachts der Straßenverkehrsgefährdung angezeigt zu werden. Dazu kommen noch weitere mögliche Delikte wie z. B. fahrlässige Körperverletzung oder unerlaubtes Entfernen vom Unfallort.

Hat ein Kraftfahrer mehr als 0,5 Promille und wird mit diesem Alkoholgehalt angetroffen, muss er mit einem Bußgeldverfahren rechnen. Ist der Promillegehalt mehr als 1,1, liegt absolute Fahruntüchtigkeit vor. Ein entsprechendes Strafverfahren wegen Trunkenheit im Verkehr ist die Folge. Der Entzug der Fahrerlaubnis für die Dauer von mehreren Monaten oder gar länger kann die Folge sein. Bei Fahrradfahrern gilt die 1,6-Promille-Grenze.

Diese Werte sind nur maßgeblich für eine sog. folgenlose Trunkenheitsfahrt. Das heißt, in diesen Fällen darf kein Unfall verursacht worden sein. Auch der Fahrradfahrer muss mit strafrechtlichen Konsequenzen rechnen, wenn er mit mehr als 0,3 Promille einen Verkehrsunfall verursacht.

Die Nürnberger Polizei appelliert deshalb an alle Kraftfahrer: Wer trinkt, fährt nicht - wer fährt, trinkt nicht!

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