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Stromtrassen - SPD-Kreistagsfraktion fordert zum Widerstand gegen Netzentwicklungspläne 2024 auf

29.03.2015 Neumarkt, Berg.

Nach Einschätzung der SPD im Landkreis kommt im Stromtrassenkonflikt nunmehr eine weitere wichtige Etappe, in der Bürgerinnen und Bürger und insbesondere die von der Gleichstromtrasse bedrohten Gemeinden den Entwürfen der Netzentwicklungspläne mitsamt dem Umweltbericht widersprechen sollten. Die Bundesnetzagentur hat nach Information von Fraktionsvorsitzendem Helmut Himmler im letzten Jahr  die Vorschläge der vier Stromübertragungsnetzbetreiber "NEP Strom" mit dem Prognosejahr 2014 überprüft.

Jetzt können die Ergebnisse bei der Agentur eingesehen und heruntergeladen werden. Stellungnahmen sind bei der Bundesnetzagentur bis zum 15. Mai 2015  unter dem Stichwort Netzentwicklungsplan/Umweltbereicht" einzureichen.
Von den 92 vorgeschlagenen Maßnahmen hält die Bundesnetzagentur 63 für erforderlich - darunter auch den sog. Korridor D, also die HGÜ-Verbindung zwischen Sachsen-Anhalt und Bayern.

Die Sachlage sei nach den Worten des Berger Bürgermeisters nach wie vor bedrohlich, denn es seien lediglich die Verknüpfungsorte verändert worden. Der nördliche Verknüpfungspunkt sei von Lauchstädt nach Wolmirstedt verschoben worden, der südliche von Meitingen nach Gundremmingen. Doch habe sich die sog. Suchellipse, in der die angedachte Leitung verlaufen soll, erheblich verbreitert.
 
Nach der aktuellen Behörden- und Öffentlichkeitsbeteiligung zu den Netzentwicklungsplänen hat die Bundesnetzagentur zu entscheiden. Der Netzentwicklungsplan NEP ist mindestens alle drei Jahre der Bundesregierung als Entwurf für den sog. Bundesbedarfsplan vorzulegen - zuletzt geschah dies 2012. Der Netzentwicklungsplan 2024 wird demnach Grundlage für die nächste Änderung des Bundesbedarfsplangesetzes sein.
Himmler verdeutlicht, dass entscheidend sei, was im Gesetz stehe und ob die Süd-Ost-Gleichstrompassage auch im kommenden Bundesbedarfsplangesetz bleibe oder eben nicht.
Für die im Bundesbedarfsplan festgeschriebenen Leitungen werde nämlich die energiewirtschaftliche Notwendigkeit festgestellt und das sei für die Netzbetreiber und die Plangenehmigung verbindlich.

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