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Streit eskaliert – mehrere Verletzte durch Schnittverletzungen

28.09.2020 Neumarkt.

Bereits am 18.09.2020 kam es in den frühen Abendstunden in einem Mehrfamilienhaus im westlichen Stadtbereich zu einer heftigen Streitigkeit zwischen Bewohnern.

Nach bisherigen Ermittlungen kam es innerhalb einer Personengruppe zunächst zu einem Gespräch mit sehr aggressivem Grundton. Im Zuge des weiteren Verlaufs ergriff sich ein 39-Jähriger eine leere Schnapsflasche, zerbrach diese am Küchentisch und fügte sich selbst heftige Schnittverletzungen im Bereich des Oberkörpers sowie im Gesichtsbereich zu. Zudem bedrohte er die anwesenden Mitbewohner mit der abgebrochenen Flasche und verletzte hierbei einen 32-Jährigen ebenfalls im Bereich des Oberkörpers durch eine Schnittwunde. Ein 15-jähriger Junge wurde durch ein Küchenmesser, das der Täter zufällig in die Hände bekam, leicht am Unterarm verletzt. Anschließend flüchtete der 39-Jährige ins Treppenhaus und kollabierte dort aufgrund seiner Verletzungen. Er wurde durch die hinzugerufenen Rettungskräfte in ein Klinikum eingeliefert. Seine Verletzungen waren, ebenso wie die seiner Kontrahenten, nicht lebensbedrohend.
 
Die Hintergründe für die Eskalation waren zunächst unklar, so dass im Nachgang intensive Ermittlungen durch die Polizeiinspektion Neumarkt geführt wurden. Diese wiesen bereits zu Beginn deutlich daraufhin, dass sich der 39-Jährige aufgrund erheblicher medizinischer Probleme in einer psychischen Ausnahmesituation befindet und diese zweifelsfrei als ursächlich für seine Tathandlung betrachtet werden muss. Daher wurde eine sofortige Unterbringung in einer psychiatrischen Klinik veranlasst, welche die Gefahrensituation für andere, aber auch für ihn selbst unterbindet. Aus ermittlungstaktischen Gründen sowie aufgrund des Krankheitsbildes des Täters konnte eine Berichterstattung zunächst nicht erfolgen.
 
Hinweise auf Mittäter oder sogenannte „Milieustreitigkeiten“ sind demnach auszuschließen. Auch eine Tötungsabsicht gegenüber seinen Mitbewohnern konnte aus strafrechtlicher Sicht nicht unterstellt werden. Die Ermittlungen werden daher im Rahmen eines Strafverfahrens wegen gefährlicher Körperverletzung und Bedrohung geführt.   
 

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