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Stadt Neumarkt bietet auch schwerbehinderten Menschen Beschäftigung

10.03.2020 Neumarkt.

Der Paragraf 154 des Sozialgesetzbuches, Neuntes Buch (SGB IX legt fest, dass private und öffentliche Arbeitgeber ab einer bestimmten Anzahl an Arbeitsplätzen auf mindestens fünf Prozent davon schwerbehinderte Menschen zu beschäftigen haben. Unternehmen, die dieser Vorgabe nicht nachkommen, müssen eine Ausgleichsabgabe zahlen. „Hier wurde die Stadt Neumarkt noch nie zur Kasse gebeten, denn wir erfüllen diese Quote schon seit je her und liegen jeweils sogar weit darüber“, betont Neumarkts Oberbürgermeister Thomas Thumann. „Bei uns finden auch Menschen mit einer Schwerbehinderung eine Beschäftigung und wir nehmen mit diesem über dem Durchschnitt liegenden Engagement schon seit vielen Jahren eine Vorbildstellung ein:“ Immerhin liegt die Stadt jedes Jahr deutlich über dem geforderten Wert von fünf Prozent. Heuer erreicht die Stadt eine Quote von 8,02 Prozent Pflichtarbeitsplätzen, die mit Menschen mit Behinderung besetzt sind. Die Beschäftigungsquote bei der Stadt Neumarkt für den Personenkreis der Schwerbehinderten geht aus den Angaben zur jährlichen Meldung an die Bundesagentur für Arbeit hervor, die bis 31.3.2020 für das Jahr 2019 vorliegen muss. Meldepflichtig an die Agentur für Arbeit sind dabei alle Betriebe mit mehr als 20 Arbeitsplätzen. Sie müssen bis zum 31. März jeden Jahres melden, wie viele Schwerbehinderte sie im vorausgegangenen Jahr beschäftigt hatten.

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